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Vorlage - V/STR/20/1194/14  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 28.05.2014 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.06.2014 
49. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/1194/14)
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.06.2014 
Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
HH 2014 aufschiebende Genehmigung KAB BLK am 2014-05-28
Haushaltssperren
Änderungsliste EP
Übersicht VE

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den kommunalaufsichtsbehördlichen Änderungen zur Haushaltssatzung 2014 entsprechend des Bescheides vom 28

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den kommunalaufsichtsbehördlichen Änderungen zur Haushaltssatzung 2014 entsprechend des Bescheides vom 28.05.2014 beizutreten.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 06.03.2014 unter der Beschluss-Nr. V/STR/20/1139/0603/14 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

Teil des Beschlusses sind eine Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen für künftige Jahre.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Haushaltes ist unter Einschränkungen erteilt worden.

 

Um Rechtskraft zu erlangen, macht die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises zur Bedingung, dass ein Beitrittsbeschluss gefasst wird.

 

Die Genehmigung des Haushaltes ist an folgende Bedingungen geknüpft:

 

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 891.100 € wird nur in Höhe von 741.200 € unter nachfolgenden Bedingungen genehmigt:

 

 

a)      durch den Oberbürgermeister ist eine Haushaltssperre in Höhe von 888.900 € für Auszahlungen für Investitionen der Stadt Zeitz gemäß § 27 GemHVO Doppik LSA auszusprechen;

 

b)      des Weiteren ist der Ergebnishaushalt auch nach der Umgliederung von Maßnahmen aus der Investitionstätigkeit auszugleichen;

 

c)      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im § 3 der Haushaltssatzung 2014 in Höhe von 2.041.400 € ist mindestens auf 706.000 € zu reduzieren.

 

 

Dem Beschluss sind in der Anlage beigefügt:

 

  1. eine Übersicht aller durch den Oberbürgermeister auszusprechenden Haushaltssperren für Investitionsmaßnahmen, die in Summe den geforderten Betrag von 888.900 € ergeben.
  2. eine aktuelle Übersicht zu Änderungen des Ergebnishaushaltes, der auch Umgliederungen aus der Investitionstätigkeit beinhaltet. Der Ergebnishaushalt weist damit für das Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss in Höhe von 495.300 € aus. Das Planjahr 2015 kann ebenfalls mit einem Überschuss dargestellt werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ergeben sich aus derzeitiger Sicht erhebliche Defizite, die insbesondere auf den massiven Rückgang von Landeszuweisungen zurückzuführen sind ( 2014: 9,3 Mio. €/ 2017:5,6 Mio €)
  3. eine Übersicht über die zu übertragenden Verpflichtungsermächtigungen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach § 3 Der Haushaltssatzung wird auf 706.000 € festgesetzt.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH 2014 aufschiebende Genehmigung KAB BLK am 2014-05-28 (3171 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltssperren (964 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsliste EP (402 KB)    
Anlage 4 4 Übersicht VE (76 KB)