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Vorlage - VI/STR/OB/0014/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0014/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG GmbH)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG mbH)

 

  1. Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze

 

  1. (CDU)                             Volker Czapla

 

  1. (CDU)                             Burkhard Klotz

 

  1. (CDU)                             Karin Wetzelt

 

  1. (DIE LINKE)                             Horst Heller

 

  1. (FW/FDP)                             Andreas Exler

 

  1. (B 90/Grüne/WIR)               Dieter Kmietczyk

 

  1. (ALL/AfD)                            Sven Weißbrodt

 

      9.   (SPD)                                           Roland Seidelt

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.

 


Anlagen: