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Vorlage - VI/STR/OB/0016/14  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
02.07.2014 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0016/14)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ GmbH)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt in den Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ GmbH)

 

  1. (CDU)                             Hans-Dieter Buzalski

 

  1. (DIE LINKE)                             Lothar Gentsch

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH durch den Stadtrat erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH und der kommunalrechtlichen Vorschriften.