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Vorlage - VI/STR/14/0020/14  

Betreff: 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Vorberatung
31.07.2014 
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/14/0020/14)
Anlagen:
1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung

Der Stadtrat beschließt die vorliegende 1

Der Stadtrat beschließt die vorliegende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) gemäß Anlage.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom  17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) und der damit verbundenen Außerkraftsetzung der Gemeindeordnung (GO LSA) macht sich die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) vom 22.12.2012 erforderlich.

 

Gemäß § 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gibt sich der Stadtrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine 1. Änderung zur Rechnungsprüfungsordnung.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (15 KB)