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Vorlage - VI/STR/OB/0021/14  

Betreff: Benennung Mitglieder Seniorenbeirat für Ausschüsse des Stadtrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Gleichstellungsbeauftragte
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.07.2014 
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

 

 

 

 

 

 

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz benennt bei seniorenspezifischen Sachverhalten für die öffentlichen Sitzungen der  Ausschüsse des Stadtrates folgende Vertreter/-innen mit Rederecht auf Antrag:

 

 

Haupt-und Wirtschaftsausschuss

Karl-Heinz Falz / Vertretung Burga Beer

 

Bauausschuss / einschl. Ordnungsangelegenheiten

Ingrid Pröve / Vertretung Brunhilde Sorge

 

Ausschuss für Bildung, soziales, Kultur und Sport

Burga Beer / Vertretung Anni Taube

 

 

 

Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz

 

1.  Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Seniorenarbeit fortzuentwickeln, um so die
     Lebensqualität von älteren Menschen in der Stadt Zeitz zu verbessern.

 

2.  Er erarbeitet Konzepte für Problemlösungen älterer Menschen auf der Basis geltender
     Gesetze. Darunter fallen beispielsweise der altersgerechte Zugang zu öffentlich

     zugänglichen Gebäuden, die Verkehrsplanung, die Schaffung von altengerechtem

     Wohnraum, die Integration älterer Menschen und die Förderung des Miteinanders von

     Jung und Alt.

 

3.  Der Beirat soll neben eigenen Konzepten die Verwirklichung sachgerechter Hilfen bei den
     Entscheidungsgremien der Stadt Zeitz anregen und Aufklärungsarbeit für die Probleme
     älterer Menschen leisten.

 

4.  Zu seinen Aufgaben gehört auch, Kontakte zu anderen Gruppen, die sich das Ziel der
     Lösung personenbedingter Nachteile gesetzt haben, herzustellen und zu pflegen. So
     arbeitet der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz eng mit der Regionalgruppe Zeitz des
     Behindertenbeirates Burgenlandkreis zusammen. Es erfolgt ein regelmäßiger
     Informationsaustausch und es nehmen die jeweiligen Vertreter an Beratungen und
     Veranstaltungen der Beiräte teil. Sie haben jeweils dort Rederecht.

 

 

 

Rederecht in Ausschüssen des Stadtrates

 

Nach der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates sollen sich die gewählten Vertreter/innen  in die Ausschussarbeit einbringen und Ansprechpartner/innen für den Seniorenbereich sein.

Das Rederecht zu seniorenspezifischen Belangen ist im § 6, Punkt 8 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz festgeschrieben.