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Vorlage - VI/STR/10/0028/14  

Betreff: Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.07.2014 
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/10/0028/14)

In der Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz am 03

In der Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz am 03.07.2014 wurde Herr Ralf Schenk zum Ortsbürgermeister gewählt.

Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Nonnewitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 85 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des  Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA ) vom 17.06.2014

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

 

In der Sitzung des Ortschaftsrates von Nonnewitz am 03.07.2014 wurde Herr Ralf Schenk aus der Mitte der Ratsmitglieder zum Ortsbürgermeister gewählt.

Der Ortschaftsrat besteht gemäß § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz aus  7 Mitgliedern.

 

Zur vorgenannten Sitzung waren 6 Mitglieder anwesend, von denen 6 für Herrn Schenk stimmten.

Damit war im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der anwesenden Mitglieder des

Ortschaftsrates erreicht.

 

Die Wahl des Ortsbürgermeisters bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat. Die Amtszeit des Ortsbürgermeisters endet mit der des Ortschaftsrates.