Vorlage - VI/STR/10/0028/14
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In der Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz am 03.07.2014 wurde Herr Ralf Schenk zum Ortsbürgermeister gewählt.
Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Nonnewitz.
Gesetzliche Grundlage: § 85 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA ) vom 17.06.2014
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Sitzung des Ortschaftsrates von Nonnewitz am 03.07.2014 wurde Herr Ralf Schenk aus der Mitte der Ratsmitglieder zum Ortsbürgermeister gewählt.
Der Ortschaftsrat besteht gemäß § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz aus 7 Mitgliedern.
Zur vorgenannten Sitzung waren 6 Mitglieder anwesend, von denen 6 für Herrn Schenk stimmten.
Damit war im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Ortschaftsrates erreicht.
Die Wahl des Ortsbürgermeisters bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat. Die Amtszeit des Ortsbürgermeisters endet mit der des Ortschaftsrates.