Inhalt

Vorlage - VI/STR/65/0035/14  

Betreff: Erstellung eines Nahverkehrskonzeptes für Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
03.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.09.2014 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0035/14)

 

 

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz hinsichtlich eines integrierten Nahverkehrsplanes für die Stadt Zeitz sowie weiterer Schritte der Immissions- und Emissionsreduzierung im Stadtverkehr.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

 

§§ 5 (1), 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

 

-

 

Begründung:

 

 

Der demografische Wandel stellt sich in der ehemaligen Kreisstadt Zeitz mit einer besonderen Dramatik dar. Dies zeigt sich neben dem industriellen Umbruch in einem deutlichen Bevölkerungsverlust und einer Zunahme des Anteils der Einwohner ab 65 Jahre. Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass auch in Zukunft die Bevölkerungszahl abnimmt, einhergehend mit einer zunehmenden Überalterung.

Mit dem „Gesamtverkehrskonzept Zeitz“ hat die Stadt einen großen Schritt zur Aufholung eingetretener Defizite unternommen. In Ergänzung zum 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept wurde im Rahmen des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung auch ein neues Verkehrsentwicklungskonzept erstellt, das vom Stadtrat im Jahr 2011 nach intensiver öffentlicher Erörterung beschlossen wurde. Zwei Hauptziele dieses Verkehrsentwicklungskonzeptes sind die Aufgabe des Einbahnstraßensystems mit der Öffnung für den Zwei–Richtungsverkehr verbunden mit der Verlagerung des LKW–Durchgangsverkehrs auf im Wesentlichen vorhandene Umgehungsstraßen. Mit der Fertigstellung der ersten Umbaumaßnahmen und Öffnung für den Zweirichtungsverkehr des bedeutenden Straßenzuges der B 180 soll auch ein neues Konzept für den Nahverkehr erstellt werden.

 

Auf diese Situation will die Stadt durch ein eigenes Nahverkehrskonzept, das vor allem die Situation älterer und mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt, anschließen.

 

Dabei ist eine enge Abstimmung mit den verschiedensten Aufgabenträgern und Leistungserbringern vorgesehen. Die Berücksichtigung, dass aus innerstädtischer Sicht gerade die Neubausiedlung Zeitz-Ost einerseits zu einem attraktiven Wohngebiet geworden ist, andererseits die dort lebende Bevölkerung inzwischen überaltert, ist eines der Ziele, mit denen auch alternative Bedienungsformen (Rufbus, Linientaxi usw.) als eine Möglichkeit darstellen.

 

Eine weitere Zielstellung ist, auf dem Hintergrund der zu erwartenden Angebotsänderungen der Deutschen Bahn AG mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke Berlin-Erfurt-München und der zu erwartenden Neuordnung des Bahnverkehrs im MDV südwestlich von Halle/Leipzig eine attraktive Vernetzung mit regionalen und überregionalen Verkehren zu gewährleisten.

 

Zielstellung ist gleichfalls die Koordination mit der derzeit laufenden Lärmminderungsplanung, da zu erwarten ist, dass ein attraktiver innerstädtischer Verkehr zur Abnahme des individuellen Verkehrs – und damit potenziell zur Lärmminderung – beiträgt.

 

Inhalt des Projektes ist zunächst im ersten Schritt eine tiefgreifendere Definition der Zielgruppen des Nahverkehrs in Zeitz. Diese weicht in Mittelstädten grundsätzlich von den allgemein anerkannten Zielgruppen ab, da durch die De-Industrialisierung, die Abwanderung und die zunehmende Überalterung dies grundsätzlich nicht mit allgemein-planerischen Modellen erfassbar ist. Dem schließt sich eine Schwachstellenanalyse – aus Sicht der Zielgruppen – an. Hier ist ein erster Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

 

In einem zweiten Schritt wird anhand der vorliegenden und bereits durch Dritte erhobenen Daten eine Verkehrsbeziehungsanalyse durchgeführt. Diese wird einerseits mit dem vorhandenen Nahverkehrssystem abgeglichen, andererseits werden daraus auch mögliche neue Modelle erkennbar. Ziel des zweiten Schrittes ist u.a. auch die Idee eines „Rendezvous-Punktes“ abschließend festzulegen.

 

Im dritten Schritt werden diese, aufbauend auf dem zweiten Schritt, modifiziert und verifiziert und letztlich auf Brauchbarkeit überprüft. Ehrgeiziges Ziel ist, die Beteiligten auf ein gemeinsames Konzept zur Einigung zu bringen, was als einführbar für 2017 erachtet wird.

 

Im letzten Schritt werden Kostenvarianten und ggf. -aufteilungen geprüft und ein „Arbeitsprogramm“ entwickelt. Ziel dieses Schrittes ist, die Einzelschritte bis zur Einführung zu definieren und ggf. Zwischenetappen anzugeben (Priorisierung), die einen solchen Termin einerseits sichern, andererseits als z.B. bauliche Anpassungen an Zwischenhaltestellen auch nachträglich stattfinden könnten.

 

Kosten

Zur Kostenermittlung wurde ein Angebot der IVAS (Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme Dresden) abgefordert.

Demnach werden im Fall einer Gewährung der Förderung Honorarzahlungen zur Erstellung des Konzeptes in Höhe von 33930,04 Euro sowie 3929,38 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, d. h. insgesamt Kosten über 37859,42 Euro voraussichtlich anfallen.

Im Fall der Bewilligung erfolgt dafür eine Zuwendung von bis zu 30400,- Euro und die Stadt Zeitz muss 7800,- Euro Eigenmittel im Haushalt bereitstellen.