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Vorlage - VI/STR/63/0036/14  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung"(SAN),"Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017, Stand 31.07.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
03.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.09.2014 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0036/14)
Anlagen:
MaKoPlanStadtrat2014_08_STD
MaKoPlanStadtrat2014_08_ASO
MaKoPlanStadtrat2014_08_SAN
Übersichtskarte Quartiere

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren im Programm ASO in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.07.2014, mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Gesetzliche Grundlage:

RL StBauFö LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/63/1083/0711/13

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Im Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“ (ASO)  müssen aufgrund der Haushaltsplanung im 1. Nachtragshaushalt Kürzungen in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017 vorgenommen werden. Die Kürzungen betreffen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bereits bewilligte Fördermittel von Bund und Land. So stehen im Haushaltsjahr 2014  für Fördermittel in Höhe von 64.475 € nicht die erforderlichen Eigenmittel i.H.v. 32.237,50 € zur Verfügung. Mit dem Fördergeber wird die Möglichkeit untersucht diese Fördermittel anderen Kommunen  für 2014 zur Verfügung zu stellen und Zeitz mit  Änderungsbescheid  die Mittel einem anderen  Haushaltsjahr (2016) zuzuordnen. Für die große Summe im Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 432.725 € Fördermitteln wird diese Möglichkeit auch geprüft doch als unrealistisch bewertet. Auf jeden Fall werden vom Fördergeber keine bewilligten Fördermittel zurückgenommen und gleichzeitig auf neuen Antrag welche bewilligt. Demzufolge sind die bewilligten Mittel  abzurufen und verursachen ohne termingerechte Kassenwirksamkeit Strafzinsen und gleichzeitig sind in der Beantragung des Programmjahres 2014 die beantragten Mittel entsprechend zu reduzieren. Dabei wird von dem in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 eingestellten Ausgabensumme von 1.633.500 € ausgegangen.

Im beiliegenden Maßnahme-Kosten-Plan sind die Kürzungen entsprechend des 1. Nachtragshaushaltes dargestellt und die ursprünglichen Antragssummen für das Programmjahr 2014 erfasst.

Nun muss entschieden werden, welche Maßnahmen  aus dem Antrag des Programmjahres 2014 oder auch bereits bewilligt entfallen sollen. Wegen der problembehafteten Grundstücke insbesondere im Hinblick auf den  Eigentümer vieler Grundstücke in der Rahnestraße sollten  die im Programmjahr 2013 geplanten Bau- und Ordnungsmaßnahmen vorerst entfallen. Unter Berücksichtigung weiterer Änderungen in Abhängigkeit der zeitlich zugeordneten Bewilligungen und Kostenanpassungen weiterer Maßnahmen laut Planungstand verbleiben von den bewilligten Städtebaufördermitteln des Programmjahres 2013  in Höhe von 1.170.000 € nur noch ca. 227.000 €, die für das städtische Grundstück Rahnestraße Nr. 7 vorgesehen sind.

Für eine der wichtigsten Maßnahmen im Sanierungsgebiet, der  Neugestaltung Brühl-Straßen/ Gehwege sind nach aktuellem Planungsstand wesentlich mehr Mittel erforderlich als ehemals vorgesehen. Aus dem bewilligten Budget sind mit oben genannter Betrachtung die erforderlichen Mittel vorhanden.  Die Bewilligungsbescheide für das Programmjahr 2014 werden frühestens Ende Oktober erteilt, der Fördergeber signalisierte bereits die Bewilligung der beantragten Summe, so dass von der Bewilligung der reduzierten Summe ausgegangen werden kann. Die Maßnahme-Kosten-Pläne werden  nach Eingang der Bewilligungen  umgehend vorgelegt.

Für die Neugestaltung und Umfahrung des Altmarktes sind die Kosten nach Fertigstellung inkl. Restleistungen erfasst. Zu den Restleistungen gehört  die Begrünung im Herbst.

Die FFG Brühl zwischen Scharren- und Rothestraße  beinhaltet auch den Abbruch von Brühl 5. Gegen das Urteil zur Gewährung des  Abbruchs des Vorderhauses Brühl 5  hat die Obere Denkmalschutzbehörde als Beklagte Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Beim OVG liegt auch die Berufung gegen die Abbruchgenehmigung des Hinterhauses vor. Erst nach der Entscheidung des OVG  sollen die Brach- und Abbruchflächen unterhalb des querenden Fußweges zur Zwischennutzung hergerichtet werden (Begradigung, Beschotterung, Weiterführung Gehweg entlang der Scharrenstraße).

Verschoben ins Jahr 2016 wurde die Realisierung der FFG Obere Scharrenstraße/ Messerschmiedestraße.

Die Freiflächengestaltungen Ritterstraße, Messerschmiedestraße 1 bis 3 und Klosterkirchhof sind fertig gestellt.

Instandsetzung und Modernisierung von Neumarkt 1 hat mit dem Rückbau im Innern begonnen, der geplante Fertigstellungstermin ist verschoben in das Jahr 2015.

 

Die weiterführende und wahrscheinlich letztmalig mögliche  Antragstellung im Programm ASO für das Programmjahr  2015 (Abgabe 30.11.2014) soll Ordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Innenbereich des Quartiers Nr. 15  zwischen Neumarkt/Michaeliskirche/ Roßmarkt/ Kramerstraße  i.Z.m. der Instandsetzung/ Modernisierung von Neumarkt 1 und 2  beinhalten.

 

 

 

SAN

Das Programm „Stadtsanierung“ wurde  vom Bund mit dem Programmjahr 2013 geschlossen.

Die bis zum Haushaltsjahr 2015 bewilligten Städtebaufördermittel und sanierungsbedingte Einnahmen  werden, wie beschlossen  für den Abbruch von  Scharrenstraße 8 und für Ordnungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken Neumarkt 16 und Kalkstraße 24 sowie für die erforderlichen Wertermittlungen i. Z. m. den Ausgleichsbetragsberechnungen verwendet. Für die Vorhaben der privaten Bauherrn wurden  die Förderverträge vorbereitet.

Ende Juli begann der Abbruch des Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Scharrenstraße 8. Das als belastet eingestufte  Abbruchmaterial verursacht wegen der deshalb notwendigen Deponieentsorgung Mehrkosten und verzögert die Maßnahme.

Die Verringerung der sanierungsbedingten Einnahmen  wird durch die Mietminderung im Albrecht‘schen Palais als Folge des Hochwassers 2013 erzeugt.

 

 

 

STD

Die Schwerpunktmaßnahmen in diesem Programm sind weiterhin die Fertigstellung der Barrierefreiheit Schloss Moritzburg, Instandsetzung/Modernisierung Franziskanerkloster,  die Sicherung von Altmarkt 8 und die Fassadeninstandsetzungen von   Michaeliskirche und Rathaus.

 

Im Schloss Moritzburg soll der Fahrstuhleinbau zum 30.November 2014 beendet sein, zeitgleich die Zuwegung auf der Westbastion zwischen Durchgang/Brücke und Fahrstuhlzugang. Die als barrierefrei/barrierearm auszubauende Wegeführung  vom Domvorplatz über den  Schlosshof wird 2015 realisiert.

Im Franziskanerkloster wird 2014 der 1. Bauabschnitt zur Unterbringung des historischen Archivs in Räumen des Klausurgebäudes begonnen und bis Ende 2015 fertig gestellt. Nach einem Gespräch mit dem  Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel wurde seitens des Ministers die Förderung der Baumaßnahmen zur Errichtung einer evangelischen Grundschule im ehemaligen Franziskanerkloster innerhalb des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nun vorbereitet. Im Maßnahme-Kosten-Plan ist die Ausgabe mit 3.000.000 € erfasst. Der aufzubringende Eigenanteil i.H.v. 600.000 € (=20 % der Städtebaufördermittel) wird unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel hälftig vom Schulträgerverein  aufgebracht und die andere Hälfte durch eine Spende gedeckt werden. Die Stadt Zeitz wird den Schulträgerverein bei der Einrichtung seiner Grundschule unterstützen.

Die in 2013 begonnenen Sicherungsarbeiten an  Altmarkt 8 werden laut Planung bis November 2014 beendet.

Für die Fassadeninstandsetzung der Michaeliskirche werden insgesamt ca. 1 Mio € benötigt, weitere 500 T€ für förderfähige Maßnahmen im Kircheninneren. Auch hier wird   die Experimentierklausel angewendet  und Spendengelder fließen, so dass die  Eigenmittel in Höhe von 20 % der Städtebaufördermittel aufgebracht werden ohne städtische Mittel zu binden. Der 1. Bauabschnitt, die Kirchensüdfassade mit Eingangsportal ist vertraglich gebunden und soll bis Jahresende realisiert sein.

Die Fassadeninstandsetzungen des Rathauses sind nun ab 2016 eingeordnet.

Die KfW Bank hat der Stadt Zeitz einen Zuschuss zur Erarbeitung eines Klimakonzeptes  für ein ausgewähltes Gebiet im Sanierungsgebiet bewilligt. Das ausgewählte Gebiet  entspricht den Quartieren Nr. 7,8 und 10,  befindet  sich also zwischen Messerschmiedestraße, Rothestraße, Steinstraße und nördlichem Brühl (Apotheke).Der dazu erforderliche städtische Eigenmittelanteil ist im Plan erfasst.

Zur Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen sind noch erhebliche Mittel erforderlich und deshalb müssen die Fördermittelanträge für das Programmjahr 2015 und die folgenden Programmjahre in entsprechender Höhe, wie im Maßnahme-Kosten-Plan erfasst, gestellt werden. (siehe: noch nicht bewilligt)

 

Die wesentliche Erhöhung der sanierungsbedingten Einnahmen im HHJ 2014 wurde durch den Verkauf einer Wohnung des Projektes „Neues Wohnen Zeitz“ in der Voigtsmauer 2a  erzielt, der Wegfall dieser Mieteinnahmen mindert die sanierungsbedingten Einnahmen in den Folgejahren.

 

 


Anlagen:

Maßnahme-Kosten-Pläne der Programme SAN; STD und ASO ,

 Stand 31.07.2014;je 1 Seite

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MaKoPlanStadtrat2014_08_STD (209 KB)    
Anlage 2 2 MaKoPlanStadtrat2014_08_ASO (199 KB)    
Anlage 3 3 MaKoPlanStadtrat2014_08_SAN (227 KB)    
Anlage 4 4 Übersichtskarte Quartiere (1907 KB)