Vorlage - VI/STR/63/0036/14
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Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren im Programm ASO in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017.
Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.07.2014, mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Gesetzliche Grundlage: | RL StBauFö LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/63/1083/0711/13 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Im Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“ (ASO) müssen aufgrund der Haushaltsplanung im 1. Nachtragshaushalt Kürzungen in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017 vorgenommen werden. Die Kürzungen betreffen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bereits bewilligte Fördermittel von Bund und Land. So stehen im Haushaltsjahr 2014 für Fördermittel in Höhe von 64.475 € nicht die erforderlichen Eigenmittel i.H.v. 32.237,50 € zur Verfügung. Mit dem Fördergeber wird die Möglichkeit untersucht diese Fördermittel anderen Kommunen für 2014 zur Verfügung zu stellen und Zeitz mit Änderungsbescheid die Mittel einem anderen Haushaltsjahr (2016) zuzuordnen. Für die große Summe im Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 432.725 € Fördermitteln wird diese Möglichkeit auch geprüft doch als unrealistisch bewertet. Auf jeden Fall werden vom Fördergeber keine bewilligten Fördermittel zurückgenommen und gleichzeitig auf neuen Antrag welche bewilligt. Demzufolge sind die bewilligten Mittel abzurufen und verursachen ohne termingerechte Kassenwirksamkeit Strafzinsen und gleichzeitig sind in der Beantragung des Programmjahres 2014 die beantragten Mittel entsprechend zu reduzieren. Dabei wird von dem in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 eingestellten Ausgabensumme von 1.633.500 € ausgegangen.
Im beiliegenden Maßnahme-Kosten-Plan sind die Kürzungen entsprechend des 1. Nachtragshaushaltes dargestellt und die ursprünglichen Antragssummen für das Programmjahr 2014 erfasst.
Nun muss entschieden werden, welche Maßnahmen aus dem Antrag des Programmjahres 2014 oder auch bereits bewilligt entfallen sollen. Wegen der problembehafteten Grundstücke insbesondere im Hinblick auf den Eigentümer vieler Grundstücke in der Rahnestraße sollten die im Programmjahr 2013 geplanten Bau- und Ordnungsmaßnahmen vorerst entfallen. Unter Berücksichtigung weiterer Änderungen in Abhängigkeit der zeitlich zugeordneten Bewilligungen und Kostenanpassungen weiterer Maßnahmen laut Planungstand verbleiben von den bewilligten Städtebaufördermitteln des Programmjahres 2013 in Höhe von 1.170.000 € nur noch ca. 227.000 €, die für das städtische Grundstück Rahnestraße Nr. 7 vorgesehen sind.
Für eine der wichtigsten Maßnahmen im Sanierungsgebiet, der Neugestaltung Brühl-Straßen/ Gehwege sind nach aktuellem Planungsstand wesentlich mehr Mittel erforderlich als ehemals vorgesehen. Aus dem bewilligten Budget sind mit oben genannter Betrachtung die erforderlichen Mittel vorhanden. Die Bewilligungsbescheide für das Programmjahr 2014 werden frühestens Ende Oktober erteilt, der Fördergeber signalisierte bereits die Bewilligung der beantragten Summe, so dass von der Bewilligung der reduzierten Summe ausgegangen werden kann. Die Maßnahme-Kosten-Pläne werden nach Eingang der Bewilligungen umgehend vorgelegt.
Für die Neugestaltung und Umfahrung des Altmarktes sind die Kosten nach Fertigstellung inkl. Restleistungen erfasst. Zu den Restleistungen gehört die Begrünung im Herbst.
Die FFG Brühl zwischen Scharren- und Rothestraße beinhaltet auch den Abbruch von Brühl 5. Gegen das Urteil zur Gewährung des Abbruchs des Vorderhauses Brühl 5 hat die Obere Denkmalschutzbehörde als Beklagte Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Beim OVG liegt auch die Berufung gegen die Abbruchgenehmigung des Hinterhauses vor. Erst nach der Entscheidung des OVG sollen die Brach- und Abbruchflächen unterhalb des querenden Fußweges zur Zwischennutzung hergerichtet werden (Begradigung, Beschotterung, Weiterführung Gehweg entlang der Scharrenstraße).
Verschoben ins Jahr 2016 wurde die Realisierung der FFG Obere Scharrenstraße/ Messerschmiedestraße.
Die Freiflächengestaltungen Ritterstraße, Messerschmiedestraße 1 bis 3 und Klosterkirchhof sind fertig gestellt.
Instandsetzung und Modernisierung von Neumarkt 1 hat mit dem Rückbau im Innern begonnen, der geplante Fertigstellungstermin ist verschoben in das Jahr 2015.
Die weiterführende und wahrscheinlich letztmalig mögliche Antragstellung im Programm ASO für das Programmjahr 2015 (Abgabe 30.11.2014) soll Ordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Innenbereich des Quartiers Nr. 15 zwischen Neumarkt/Michaeliskirche/ Roßmarkt/ Kramerstraße i.Z.m. der Instandsetzung/ Modernisierung von Neumarkt 1 und 2 beinhalten.
SAN
Das Programm „Stadtsanierung“ wurde vom Bund mit dem Programmjahr 2013 geschlossen.
Die bis zum Haushaltsjahr 2015 bewilligten Städtebaufördermittel und sanierungsbedingte Einnahmen werden, wie beschlossen für den Abbruch von Scharrenstraße 8 und für Ordnungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken Neumarkt 16 und Kalkstraße 24 sowie für die erforderlichen Wertermittlungen i. Z. m. den Ausgleichsbetragsberechnungen verwendet. Für die Vorhaben der privaten Bauherrn wurden die Förderverträge vorbereitet.
Ende Juli begann der Abbruch des Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Scharrenstraße 8. Das als belastet eingestufte Abbruchmaterial verursacht wegen der deshalb notwendigen Deponieentsorgung Mehrkosten und verzögert die Maßnahme.
Die Verringerung der sanierungsbedingten Einnahmen wird durch die Mietminderung im Albrecht‘schen Palais als Folge des Hochwassers 2013 erzeugt.
STD
Die Schwerpunktmaßnahmen in diesem Programm sind weiterhin die Fertigstellung der Barrierefreiheit Schloss Moritzburg, Instandsetzung/Modernisierung Franziskanerkloster, die Sicherung von Altmarkt 8 und die Fassadeninstandsetzungen von Michaeliskirche und Rathaus.
Im Schloss Moritzburg soll der Fahrstuhleinbau zum 30.November 2014 beendet sein, zeitgleich die Zuwegung auf der Westbastion zwischen Durchgang/Brücke und Fahrstuhlzugang. Die als barrierefrei/barrierearm auszubauende Wegeführung vom Domvorplatz über den Schlosshof wird 2015 realisiert.
Im Franziskanerkloster wird 2014 der 1. Bauabschnitt zur Unterbringung des historischen Archivs in Räumen des Klausurgebäudes begonnen und bis Ende 2015 fertig gestellt. Nach einem Gespräch mit dem Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel wurde seitens des Ministers die Förderung der Baumaßnahmen zur Errichtung einer evangelischen Grundschule im ehemaligen Franziskanerkloster innerhalb des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nun vorbereitet. Im Maßnahme-Kosten-Plan ist die Ausgabe mit 3.000.000 € erfasst. Der aufzubringende Eigenanteil i.H.v. 600.000 € (=20 % der Städtebaufördermittel) wird unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel hälftig vom Schulträgerverein aufgebracht und die andere Hälfte durch eine Spende gedeckt werden. Die Stadt Zeitz wird den Schulträgerverein bei der Einrichtung seiner Grundschule unterstützen.
Die in 2013 begonnenen Sicherungsarbeiten an Altmarkt 8 werden laut Planung bis November 2014 beendet.
Für die Fassadeninstandsetzung der Michaeliskirche werden insgesamt ca. 1 Mio € benötigt, weitere 500 T€ für förderfähige Maßnahmen im Kircheninneren. Auch hier wird die Experimentierklausel angewendet und Spendengelder fließen, so dass die Eigenmittel in Höhe von 20 % der Städtebaufördermittel aufgebracht werden ohne städtische Mittel zu binden. Der 1. Bauabschnitt, die Kirchensüdfassade mit Eingangsportal ist vertraglich gebunden und soll bis Jahresende realisiert sein.
Die Fassadeninstandsetzungen des Rathauses sind nun ab 2016 eingeordnet.
Die KfW Bank hat der Stadt Zeitz einen Zuschuss zur Erarbeitung eines Klimakonzeptes für ein ausgewähltes Gebiet im Sanierungsgebiet bewilligt. Das ausgewählte Gebiet entspricht den Quartieren Nr. 7,8 und 10, befindet sich also zwischen Messerschmiedestraße, Rothestraße, Steinstraße und nördlichem Brühl (Apotheke).Der dazu erforderliche städtische Eigenmittelanteil ist im Plan erfasst.
Zur Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen sind noch erhebliche Mittel erforderlich und deshalb müssen die Fördermittelanträge für das Programmjahr 2015 und die folgenden Programmjahre in entsprechender Höhe, wie im Maßnahme-Kosten-Plan erfasst, gestellt werden. (siehe: noch nicht bewilligt)
Die wesentliche Erhöhung der sanierungsbedingten Einnahmen im HHJ 2014 wurde durch den Verkauf einer Wohnung des Projektes „Neues Wohnen Zeitz“ in der Voigtsmauer 2a erzielt, der Wegfall dieser Mieteinnahmen mindert die sanierungsbedingten Einnahmen in den Folgejahren.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | MaKoPlanStadtrat2014_08_STD (209 KB) | |||
2 | MaKoPlanStadtrat2014_08_ASO (199 KB) | |||
3 | MaKoPlanStadtrat2014_08_SAN (227 KB) | |||
4 | Übersichtskarte Quartiere (1907 KB) |