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Vorlage - VI/STR/20/0042/14  

Betreff: Bewertungsrichtlinie der Stadt Zeitz zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
16.09.2014 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Stadtrat Zeitz Anhörung
25.09.2014 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Bewertungsrichtlinie mit Anlagen

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz hat das Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2013 vom System der Kameralistik auf das Buchführungssystem des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, das sich an die kaufmännische Buchführung anlehnt, umgestellt.

Zum Zeitpunkt der Umstellung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Kommune abbilden soll.

 

Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz ist eine vollständige Erfassung und Bewertung des Vermögens erforderlich, die auf Grundlage landesrechtlicher Vorgaben in der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik, der Inventurrichtlinie und der Bewertungsrichtlinie vorgenommen wurde.

 

Die vorliegende Bewertungsrichtlinie der Stadt Zeitz beinhaltet ausschließlich verbindliche Regelungen zu den Handlungs- und Entscheidungsspielräumen der landesrechtlichen Vorgaben mit dem Ziel, die Einheitlichkeit der Bewertung zu gewährleisten. Diesen Regelungen liegen Entscheidungen der Lenkungsgruppe Doppik, in der auch Vertreter des Stadtrates mitwirkten, des Projektteams Doppik und der Verwaltungsleitung zu Grunde.

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 unterliegt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, mit dem auch die Bewertungsrichtlinie der Stadt Zeitz abschließend abgestimmt wurde.