Vorlage - VI/STR/20/0058/14
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Gesetzliche Grundlage: § 140 KVG LSA i.V. m. der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Gesetzliche Grundlage: § 140 KVG LSA i.V. m. der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine