Vorlage - VI/STR/65/0060/14
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.
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Begründung:
Mit der Eingemeindung der Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau, Theißen und Zangenberg in die Stadt Zeitz gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Gemeinden.
In den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften wurden jedoch abweichende Regelungen bezüglich der Überleitung des Ortsrechts getroffen.
Der Gebietsänderungsvertrag für die Ortschaft Theißen beinhaltet, dass die Straßenausbaubeitragssatzung innerhalb des Ortsrechts bis 31.12.2014 weiter gilt. Mithin ab 01.01.2015 Theißen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz unterliegt, wie bereits die Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau und Zangenberg.
Begründet daraus ändert sich der Geltungsbereich der Satzung letztmalig, und die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche musste neu berechnet werden. Sie beträgt jetzt 1.021 m².
Eine Änderung des § 12 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz wurde erforderlich.
Die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche der Ortschaft Theißen sowie der Stadt Zeitz hatte bisher folgende Größen:
Ortschaften | durchschnittliche Wohngrundstücksgröße bisher | durchschnittliche Wohngrundstücksgröße jetzt |
Ortschaft Theißen |
1.038 m² |
1.021 m² |
Stadt Zeitz (mit den Ortschaften: Nonnewitz, Pirkau, Geußnitz, Würchwitz, Luckenau, Kayna) |
1.028 m² |
1.021 m² |
Die Folge aus der Änderung der durchschnittlich großen Wohngrundstücksfläche ist, dass die Anlieger in der Ortschaft Theißen ab 01.01.2015 geringere Beiträge zu entrichten haben und in der Stadt Zeitz analog der Beitrag geringfügig sinkt.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.. (20 KB) |