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Vorlage - VI/STR/65/0060/14  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
04.09.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.09.2014 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.09.2014 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0060/14)
Anlagen:
3. Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen..

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.

 


 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassungsgesetz

Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)                                                              §§ 2 Abs. 1, 6 und 6c des Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse         

Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom                                                                         24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1035/2401/08

1. Änderungssatzung vom 23.04.2009 zur                                                                        Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom  24.01.2008 Beschluss – Nr. IV/STR/20/1719/09

2. Änderungssatzung vom 15.05.2014 zur                                                                       Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz vom                                                                       24.01.2008 Beschluss – Nr. V/STR/65/1167/14

 

aufhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Eingemeindung der Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau, Theißen und Zangenberg in die Stadt Zeitz gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Gemeinden.

 

In den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften wurden jedoch abweichende Regelungen bezüglich der Überleitung des Ortsrechts getroffen.

 

Der Gebietsänderungsvertrag für die Ortschaft Theißen beinhaltet, dass die Straßenausbaubeitragssatzung innerhalb des Ortsrechts bis 31.12.2014 weiter gilt. Mithin ab 01.01.2015 Theißen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz unterliegt, wie bereits die Ortschaften Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau, Würchwitz, Luckenau und Zangenberg.

 

Begründet daraus ändert sich der Geltungsbereich der Satzung letztmalig, und die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche musste neu berechnet werden. Sie beträgt jetzt 1.021 m².

Eine Änderung des § 12 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Zeitz wurde erforderlich.

 

Die durchschnittlich große Wohngrundstücksfläche der Ortschaft Theißen sowie der Stadt Zeitz hatte bisher folgende Größen:

 

 

Ortschaften

durchschnittliche

Wohngrundstücksgröße bisher

durchschnittliche

Wohngrundstücksgröße jetzt

 

Ortschaft Theißen

 

                    1.038 m² 

 

1.021 m²

 

Stadt Zeitz

(mit den Ortschaften:

Nonnewitz, Pirkau, Geußnitz, Würchwitz, Luckenau, Kayna)

 

                    1.028 m²

 

1.021 m²

 

 

Die Folge aus der Änderung der durchschnittlich großen Wohngrundstücksfläche ist, dass die Anlieger in der Ortschaft Theißen ab 01.01.2015 geringere Beiträge zu entrichten haben und in der Stadt Zeitz analog der Beitrag geringfügig sinkt.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.. (20 KB)