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Vorlage - VI/STR/32/0065/14  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.09.2014 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0065/14)

Der Stadtrat bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 19

Der Stadtrat bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 19.000 EUR zur Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Ortsfeuerwehr Theißen aus Rücklagemitteln der Ortschaft Theißen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG (Kommunalverfassungsgesetz)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

V/STR/32/1169/14 OR Theißen

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

keine

 

 

Begründung:

 

Der Ortschaftsrat Theißen hat bereits am 27.03.2014 den Grundsatzbeschluss gefasst, 19.000 EUR aus der Rücklage für die Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Ortsfeuerwehr Theißen bereitzustellen. Mit dem Nachtragshaushalt 2014 wird diese Investition in den Haushalt aufgenommen. Die Beschaffungsdauer beträgt bis zu 8 Wochen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Notwendigkeit der Beschaffung in diesem Jahr und der notwendigen Zeit zur Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Nachtragshaushalt kann mit der Investition nicht mehr gewartet werden. Die Finanzierung ist gesichert.