Inhalt

Vorlage - VI/STR/40/0113/14  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 13 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende der Daimler AG in 70546 Stuttgart für die Anschaffung von Fensterrollläden und eines Gartengerätehauses in der Städtischen Integrativen Kindertageseinrichtung Musikus in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu.

 


 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG - LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG - LSA i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Stadtrat.

 

In einem Schreiben vom 12.03.2014 schildert die Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus, Auf dem Schlagstück 11 a  der Daimler AG in Stuttgart die verheerenden Auswirkungen des Juni-Hochwassers im Jahr 2013 und bewarb sich um Zuwendungen für die Neubeschaffung von Fensterrollläden im 1. Obergeschoss und die Anschaffung eines neuen Gartengerätehauses zur Unterbringung von Außenspielzeug.

Am 16.10.2014 ging für den beschriebenen Zweck eine Zuwendung der Daimler AG in Höhe von 7.500,00 € ein.