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Vorlage - VI/STR/75/0130/15  

Betreff: Kalkulation für den Herstellungsbeitrag II für die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Entscheidung
21.01.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Leistungsbeschreibung Herstellungsbeitrag II

Der Betriebsausschuss beschließt die Kalkulation zum Herstellungsbeitrag II. Die Stadtwerke Zeitz GmbH, als Betriebsführer für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, wird entsprechende Angebote für die Kalkulation des Herstellungsbeitrages II einholen und den Auftrag an das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.

 


Begründung

 

 

 

Die Stadt Zeitz wurde von Kommunalaufsicht aufgefordert, einen Herstellungsbeitrag II zu erheben. Gegen diese Forderung legte die Stadt Zeitz Widerspruch ein. Zwischenzeitlich liegt der Widerspruchsbescheid vor, der den Widerspruch der Stadt Zeitz ablehnt. Damit besteht die Pflicht zur Kalkulation des Herstellungsbeitrages.

 

Die Frist zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II soll nach geplantem, neuen Kommunalabgabengesetz Ende 2015 auslaufen.

 

Zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II wurde eine Leistungsbeschreibung erarbeitet.

Mit der Leistungsbeschreibung sollen mehrere Angebote zu folgenden Punkten               eingeholt werden:

 

-                       Kalkulation des Beitragshöchstsatzes

-                       Selbstauskunftsverfahren

-                       Grundstücksgenaue Beitragsveranlagung

 

Nach Auswertung der Angebote soll das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag erhalten.

 

 

 

 

 

 


Anlage:

Leistungsbeschreibung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leistungsbeschreibung Herstellungsbeitrag II (1229 KB)