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Vorlage - VI/STR/75/0133/15  

Betreff: Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Entscheidung
21.01.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht

Der Betriebsausschuss bestätigt den Antrag der Südzucker AG vom 01.12.2014 zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für das industrielle Abwasser auf die Südzucker AG.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 17.12.2014 (Anlage) beteiligt die untere Wasserbehörde den Eigenbetrieb am Antragsverfahren der Südzucker AG auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht hinsichtlich der in ihrer neu zu bauenden Weizenstärkeanlage anfallenden industriellen Abwässer.

 

Gemäß dem noch aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Zeitz besteht für die sich auf der Gemarkung Zeitz liegenden Flurstücke der zukünftigen Weizenstärkeanlage die Pflicht, das gesamte anfallende Schmutzwasser zentral in das Kanalnetz des Eigenbetriebes zu entsorgen. Im fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzept vom Januar 2015 (jetzt Schmutzwasserbeseitigungskonzept genannt) wird davon Abstand genommen.

 

Bereits im Juni des vergangenen Jahres gab es eine Anfrage der Südzucker AG zur Abwassersituation im Bebauungsgebiet. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das ABK noch in der Fortschreibung.

 

Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Auf Antrag kann sie nach §79a Abs. 1 WG LSA Abwasser aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ausschließen. Dies soll für das Industrieabwasser mit dem vorliegenden Antrag der Südzucker AG geschehen. Das anfallende kommunale Abwasser soll aber weiterhin in die zentrale öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht (1125 KB)