Vorlage - VI/STR/63/0134/15
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Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch“ vom 26. März 1999 der Gemeinde Theißen.
Gesetzliche Grundlage: | § 162 BauGB |
bereits gefasste Beschlüsse: | Nr. 13-99 des Gemeinderates von Theißen vom 25.03.1999 |
aufzuhebende Beschlüsse: | Nr. 13-99 des Gemeinderates von Theißen vom 25.03.1999 |
Begründung:
1994 wurde die Gemeinde Theißen in das Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich aufgenommen.
Im April 1998 wurde die Gemeinde durch das Regierungspräsidium Halle aufgefordert, im Interesse einer geordneten Förderung und der weiteren Bereitstellung von Fördermitteln eine förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zu veranlassen. Mit Datum vom 26.03.1999 wurde die Sanierungssatzung erlassen.
Mit Datum vom 09.08.2008 wurde seitens des Landesverwaltungsamtes der Gemeinde mitgeteilt, dass eine weitere Förderung im Rahmen der Städtebauförderung nicht mehr möglich ist.
Die Begründung lautete wie folgt: „Vor dem Hintergrund der neuen EU-Förderperiode und der erforderlichen Abgrenzung zwischen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung und Dorfentwicklung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festgelegt, dass Ihre Gemeinde, da sie eher ländlichen bzw. landwirtschaftlichen Charakter hat, im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert wird.“
Bis Ende des Jahres 2012 erfolgte dann nur noch die Abwicklung und Abrechnung der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen.
Gegenwärtig erfolgt durch die DSK die Erarbeitung der Schlussrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber.
Da die Gemeinde Theißen keine weiteren Finanzhilfen mehr aus der Städtebauförderung erhält, kann das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet mit Wirkung Ende des Jahres 2014 aufgehoben werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Aufhebungssatzung (66 KB) |