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Vorlage - VI/STR/63/0134/15  

Betreff: Aufhebungssatzung zur "Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch" der Gemeinde Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
24.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0134/15)  
Bauausschuss Vorberatung
25.02.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.03.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
Aufhebungssatzung

Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch“ vom  26. März 1999 der Gemeinde Theißen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 162 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 13-99 des Gemeinderates von Theißen vom 25.03.1999

aufzuhebende Beschlüsse:

Nr. 13-99 des Gemeinderates von Theißen vom 25.03.1999

 

Begründung:

 

1994 wurde die Gemeinde Theißen in das Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen  im ländlichen Bereich aufgenommen.

 

Im April 1998 wurde die Gemeinde durch das Regierungspräsidium Halle aufgefordert, im Interesse einer geordneten Förderung und der weiteren Bereitstellung von Fördermitteln eine förmliche Festlegung  des Sanierungsgebietes zu veranlassen. Mit Datum vom 26.03.1999 wurde die Sanierungssatzung erlassen.

 

Mit Datum vom 09.08.2008 wurde seitens des Landesverwaltungsamtes der Gemeinde mitgeteilt, dass eine weitere Förderung im Rahmen der Städtebauförderung nicht mehr möglich ist. 

Die Begründung lautete wie folgt: „Vor dem Hintergrund der neuen EU-Förderperiode und der erforderlichen Abgrenzung zwischen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung und Dorfentwicklung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und  Umwelt festgelegt, dass Ihre Gemeinde, da sie eher ländlichen bzw. landwirtschaftlichen Charakter hat, im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert wird.“

Bis Ende des Jahres 2012 erfolgte dann nur noch die Abwicklung und Abrechnung der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen.

 

Gegenwärtig erfolgt durch die DSK die Erarbeitung der Schlussrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber.

 

Da die Gemeinde Theißen keine weiteren Finanzhilfen mehr aus der Städtebauförderung erhält, kann das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet mit Wirkung Ende des Jahres 2014 aufgehoben werden.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung (66 KB)