Inhalt

Vorlage - VI/STR/65/0135/15  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz "Erweiterung Tierheim"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.02.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.03.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.03.2015 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0135/15)
Anlagen:
Anlage 1 BPlan 68 Übersichtsplan
Anlage 2 BP 68 Entwurf Planzeichnung 20_01_2015
Anlage 3 BP 68_Begründung Januar 2015
Anlage 4 B-Pl. 68 Umweltbericht Januar 2015
Bericht_GAF_2014_063.pdf s. 12

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“

    und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden

    in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie

    die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die

    verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen Informationen sind gemäß

    § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind

    von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 3 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss V/STR/65/1065/0711/13

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Der Stadtrat hat am 07.11.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“ gefasst.

 

Planziele sind die Sicherung des Standortes für das Freibad und die Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

Bezüglich der Lärmproblematik im Zusammenhang mit der geplanten Tierheimerweiterung wurde ein Lärmgutachten erstellt, das die Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte bei Umsetzung der Planung nachweist.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BPlan 68 Übersichtsplan (2436 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 BP 68 Entwurf Planzeichnung 20_01_2015 (2648 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 BP 68_Begründung Januar 2015 (57 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 B-Pl. 68 Umweltbericht Januar 2015 (129 KB)    
Anlage 5 5 Bericht_GAF_2014_063.pdf s. 12 (464 KB)