Vorlage - VI/STR/65/0135/15
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Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“
und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie
die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die
verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen Informationen sind gemäß
§ 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Auslegung zu benachrichtigen.
Gesetzliche Grundlage: | § 3 (2) BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss V/STR/65/1065/0711/13 |
aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der Stadtrat hat am 07.11.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“ gefasst.
Planziele sind die Sicherung des Standortes für das Freibad und die Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Bezüglich der Lärmproblematik im Zusammenhang mit der geplanten Tierheimerweiterung wurde ein Lärmgutachten erstellt, das die Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte bei Umsetzung der Planung nachweist.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 BPlan 68 Übersichtsplan (2436 KB) | |||
2 | Anlage 2 BP 68 Entwurf Planzeichnung 20_01_2015 (2648 KB) | |||
3 | Anlage 3 BP 68_Begründung Januar 2015 (57 KB) | |||
4 | Anlage 4 B-Pl. 68 Umweltbericht Januar 2015 (129 KB) | |||
5 | Bericht_GAF_2014_063.pdf s. 12 (464 KB) |