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Vorlage - VI/STR/63/0145/15  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.02.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.03.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.03.2015 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0145/15)
Anlagen:
Stadtrat STD 31.01.2015
Stadtrat ASO, 31.01.2015
Stadtrat SAN,31.01.2015

 

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel  bis einschließlich Programmjahr 2014  die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

 

Über Erhöhungen der  Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 

 


 

 

Gesetzliche Grundlage:

RL StBauFö LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/63/0036/2509/14  

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Für das Programmjahr 2014 (Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2018) liegen die Bewilligungen seit 01. Dezember 2014 für das Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“(ASO) und den „Städtebaulichen Denkmalschutz“ (STD) vor.

 

Städtebaulicher Denkmalschutz STD

 

Die Bewilligung für das Programm  „Städtebaulicher Denkmalschutz“  wurde in Höhe von 900 T€ Fördermitteln gewährt und liegt damit 200T€ unter der beantragten Fördermittelsumme. Die fehlende Ausgabesumme i.H.v. 250 T€ entspricht einem Bauabschnitt der Fassadensicherung der Michaeliskirche und muss somit in den Fortführungsanträgen wieder beantragt werden.

Aus dem Budget der bewilligten Mittel stehen aber die erforderlichen Mittel für die Instandsetzungsarbeiten im Kircheninneren zur Verfügung, so dass die Lutherausstellung im Jahre 2017 diesbezüglich abgesichert wäre. Spenden und die Anwendung der sogenannten Experimentierklausel ersetzen den kommunalen Eigenanteil.

Die finanziell größte Herausforderung stellt die Einordnung der erforderlichen Mittel zur Einrichtung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster mit 3.000.000,-€ dar. In Absprache mit dem Fördergeber wird z.Z. der die Gesamtsumme erfassende Fortführungsantrag des Programmjahres 2015  überarbeitet, so dass jeweils die Hälfte der erforderlichen Fördermittel auf die Programmjahre 2015 und 2016 aufgeteilt wird. Wegen der Höhe der Baukosten wird vom Landesverwaltungsamt das Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt als prüfende und baubegleitende Stelle eingeschaltet. Als prüffähige Unterlagen sind die Planungsergebnisse der Leistungsphase 3 vorzulegen. Für die Beauftragung der Architektenleistungen nach § 34 HOAI wird z.Z. ein europaweites VOF- Verfahren durchgeführt. Dies ist  wegen der Überschreitung der Honorarkosten in Bezug auf den festgelegten Schwellenwert  erforderlich. Der im Resultat des VOF-Verfahrens auszuwählende Planer wird in der ersten Aprilwoche feststehen. Parallel dazu müssen die Fachplaner beauftragt werden. Die Abgabe der prüffähigen Unterlagen ist für Ende Juli geplant. Mit dem Förderbescheid des Programmjahres 2015 wird im IV. Quartal gerechnet. Da vorgesehen ist, über Spenden den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 20 % der Bausummen zu finanzieren wird der städtische Haushalt nicht belastet.

Die außerhalb der Schulnutzung liegenden Klausurteile des Franziskanerklosters müssen vor Baubeginn zur Schule bzw. parallel dazu baulich bearbeitet werden, damit dann die Gesamtnutzung des Klosters funktioniert. Erforderliche Mittel sind eingestellt.

Im Schloss  wird mit der Errichtung der barrierearmen Wegeführung vom Dom zum neuen Museumseingang (Fahrstuhl) im Frühjahr die Gesamtmaßnahme „Barrierefreiheit Schloss Moritzburg“ abgeschlossen.

 

 

Aktive Stadt-und Ortsteilzentren ASO

 

Der Fördermittelbescheid des Programmjahres 2014  liegt in Höhe der ursprünglichen Beantragung von  900 T€ Fördermitteln vor. Die im Zusammenhang mit den Kürzungen im Haushalt 2014 und 2015 von  der Stadt Zeitz beantragten Kürzungen im Fortführungsantrag des Programmjahres 2014 führten im Dialog mit dem  Fördergeber  zu einer neuen zeitlichen Einordnung der Fördermittelbereitstellung. Diese entspricht dem geplanten Fortführungsantrag für das Programmjahr 2015. Mit der vorliegenden Bewilligung sind also Ordnungs-und Gestaltungsmaßnahmen  im Quartier 15 zwischen Neumarkt/Michaeliskirche/Roßmarkt und Kramerstraße bewilligt und die Beantragung für das Programmjahr 2015 entfällt.

 

 

Im Maßnahme-Kosten-Plan sind die im Haushalt 2014 und 2015 fehlenden Eigenmittel im Jahr 2016 erfasst und so auch in der Haushaltsplanung 2016 eingeplant.

 

 


Anlagen:

 

-          Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,

      Stand 31.01.2015  im Programm Stadtsanierung (SAN)

-          Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,

      Stand 31.01.2015  im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (STD)

-          Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,

Stand 31.01.2015  im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadtrat STD 31.01.2015 (34 KB)    
Anlage 2 2 Stadtrat ASO, 31.01.2015 (44 KB)    
Anlage 3 3 Stadtrat SAN,31.01.2015 (41 KB)