Vorlage - VI/STR/63/0145/15
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Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „ Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 .
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.01.2015 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
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Gesetzliche Grundlage: | RL StBauFö LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/63/0036/2509/14
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Für das Programmjahr 2014 (Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2018) liegen die Bewilligungen seit 01. Dezember 2014 für das Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“(ASO) und den „Städtebaulichen Denkmalschutz“ (STD) vor.
Städtebaulicher Denkmalschutz STD
Die Bewilligung für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurde in Höhe von 900 T€ Fördermitteln gewährt und liegt damit 200T€ unter der beantragten Fördermittelsumme. Die fehlende Ausgabesumme i.H.v. 250 T€ entspricht einem Bauabschnitt der Fassadensicherung der Michaeliskirche und muss somit in den Fortführungsanträgen wieder beantragt werden.
Aus dem Budget der bewilligten Mittel stehen aber die erforderlichen Mittel für die Instandsetzungsarbeiten im Kircheninneren zur Verfügung, so dass die Lutherausstellung im Jahre 2017 diesbezüglich abgesichert wäre. Spenden und die Anwendung der sogenannten Experimentierklausel ersetzen den kommunalen Eigenanteil.
Die finanziell größte Herausforderung stellt die Einordnung der erforderlichen Mittel zur Einrichtung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster mit 3.000.000,-€ dar. In Absprache mit dem Fördergeber wird z.Z. der die Gesamtsumme erfassende Fortführungsantrag des Programmjahres 2015 überarbeitet, so dass jeweils die Hälfte der erforderlichen Fördermittel auf die Programmjahre 2015 und 2016 aufgeteilt wird. Wegen der Höhe der Baukosten wird vom Landesverwaltungsamt das Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt als prüfende und baubegleitende Stelle eingeschaltet. Als prüffähige Unterlagen sind die Planungsergebnisse der Leistungsphase 3 vorzulegen. Für die Beauftragung der Architektenleistungen nach § 34 HOAI wird z.Z. ein europaweites VOF- Verfahren durchgeführt. Dies ist wegen der Überschreitung der Honorarkosten in Bezug auf den festgelegten Schwellenwert erforderlich. Der im Resultat des VOF-Verfahrens auszuwählende Planer wird in der ersten Aprilwoche feststehen. Parallel dazu müssen die Fachplaner beauftragt werden. Die Abgabe der prüffähigen Unterlagen ist für Ende Juli geplant. Mit dem Förderbescheid des Programmjahres 2015 wird im IV. Quartal gerechnet. Da vorgesehen ist, über Spenden den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 20 % der Bausummen zu finanzieren wird der städtische Haushalt nicht belastet.
Die außerhalb der Schulnutzung liegenden Klausurteile des Franziskanerklosters müssen vor Baubeginn zur Schule bzw. parallel dazu baulich bearbeitet werden, damit dann die Gesamtnutzung des Klosters funktioniert. Erforderliche Mittel sind eingestellt.
Im Schloss wird mit der Errichtung der barrierearmen Wegeführung vom Dom zum neuen Museumseingang (Fahrstuhl) im Frühjahr die Gesamtmaßnahme „Barrierefreiheit Schloss Moritzburg“ abgeschlossen.
Aktive Stadt-und Ortsteilzentren ASO
Der Fördermittelbescheid des Programmjahres 2014 liegt in Höhe der ursprünglichen Beantragung von 900 T€ Fördermitteln vor. Die im Zusammenhang mit den Kürzungen im Haushalt 2014 und 2015 von der Stadt Zeitz beantragten Kürzungen im Fortführungsantrag des Programmjahres 2014 führten im Dialog mit dem Fördergeber zu einer neuen zeitlichen Einordnung der Fördermittelbereitstellung. Diese entspricht dem geplanten Fortführungsantrag für das Programmjahr 2015. Mit der vorliegenden Bewilligung sind also Ordnungs-und Gestaltungsmaßnahmen im Quartier 15 zwischen Neumarkt/Michaeliskirche/Roßmarkt und Kramerstraße bewilligt und die Beantragung für das Programmjahr 2015 entfällt.
Im Maßnahme-Kosten-Plan sind die im Haushalt 2014 und 2015 fehlenden Eigenmittel im Jahr 2016 erfasst und so auch in der Haushaltsplanung 2016 eingeplant.
Anlagen:
- Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,
Stand 31.01.2015 im Programm Stadtsanierung (SAN)
- Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,
Stand 31.01.2015 im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (STD)
- Maßnahme-Kosten-Plan 2015 bis 2018,
Stand 31.01.2015 im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stadtrat STD 31.01.2015 (34 KB) | |||
2 | Stadtrat ASO, 31.01.2015 (44 KB) | |||
3 | Stadtrat SAN,31.01.2015 (41 KB) |