Vorlage - VI/STR/32/0146/15
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Der Stadtrat beschließt
- Herrn Heiko Herrmann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Herrn Kay Kollenbach unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Herrn Frank Hänsge unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Stellvertretenden Wehrleiter der Ortswehr Aue-Aylsdorf der Stadt Zeitz
- Herrn Michael Schaller unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Geußnitz der Stadt Zeitz
- Herrn Helmut Schmidt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Luckenau der Stadt Zeitz
- Herrn Olaf Thierfelder unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Nonnewitz der Stadt Zeitz
- Herrn Kay Kollenbach unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Theißen der Stadt Zeitz
- Herrn Michael Mühlnickel unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Stellvertretenden Wehrleiter der Ortswehr Theißen der Stadt Zeitz
- Herrn Peter Roßmann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit bis zum 27.09.2020 zum Wehrleiter der Ortswehr Würchwitz der Stadt Zeitz
- Herrn Thomas Peukert unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Zangenberg der Stadt Zeitz
- Herrn Rüdiger Blokowski unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Stadt der Stadt Zeitz
zu ernennen.
Begründung:
Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen; durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Außerdem ist der Kreisbrandmeister vor ihrer Ernennung anzuhören.
Im Rahmen der Wahlen im Dezember 2014 sowie Januar 2015 wurden diese Kameraden durch die Wehren der Stadt Zeitz zur Ernennung vorgeschlagen.
Die genannten Kameraden erfüllen die geforderten Voraussetzungen. Die notwendige Anhörung des Kreisbrandmeisters erfolgt vor dem Beschluss.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz erfolgt die Berufung des Ortswehrleiters Würchwitz bis höchstens zum 65. Geburtstag.