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Vorlage - VI/STR/40/0152/15  

Betreff: Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
24.02.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.03.2015 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0152/15)
Anlagen:
Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz gemäß Anlage. 

 


Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse: V / STR / 40 / 0819 / 12

 

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

 

Begründung:

 

Im Zuge einer besseren gemeinsamen Vermarktung des Schlosses Moritzburg und des Schlossparks soll mit Beginn der neuen Schlossparksaison ein Kombiticket für 6,00 € eingeführt werden. Beim Kauf dieses Kombitickets spart der Besucher 1,00 €. Einzeln bezahlt der Besucher 5,00 € für den Eintritt Museum und 2,00 € für den Eintritt Schlosspark.

Mit Abschluss der Baumaßnahmen zum Aufzug im Museum ergibt sich eine neue Eingangsbereichslösung, die es gestattet, den Eingang für das Museum und den Schlosspark gemeinsam zu nutzen. Dadurch entfällt die separate Eintrittskassierung für den Schlosspark im Bereich Übergang Schloss zum Schlosspark (Holzbrücke). 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz (16 KB)