Vorlage - VI/STR/40/0152/15
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Der Stadtrat beschließt die Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: V / STR / 40 / 0819 / 12 |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine |
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Begründung:
Im Zuge einer besseren gemeinsamen Vermarktung des Schlosses Moritzburg und des Schlossparks soll mit Beginn der neuen Schlossparksaison ein Kombiticket für 6,00 € eingeführt werden. Beim Kauf dieses Kombitickets spart der Besucher 1,00 €. Einzeln bezahlt der Besucher 5,00 € für den Eintritt Museum und 2,00 € für den Eintritt Schlosspark.
Mit Abschluss der Baumaßnahmen zum Aufzug im Museum ergibt sich eine neue Eingangsbereichslösung, die es gestattet, den Eingang für das Museum und den Schlosspark gemeinsam zu nutzen. Dadurch entfällt die separate Eintrittskassierung für den Schlosspark im Bereich Übergang Schloss zum Schlosspark (Holzbrücke).
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz (16 KB) |