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Vorlage - VI/STR/40/0161/15  

Betreff: Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
07.04.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen  (VI/STR/40/0161/15)
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
09.04.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
15.04.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen  (VI/STR/40/0161/15)
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
28.04.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen  (VI/STR/40/0161/15)
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Anhörung
04.05.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage1_Personalbedarf ab 01.08.2015
Anlage2_Ausscheiden Fachkräfte ab 2015

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert die Mitglieder der Ortschaftsräte Kayna, Geußnitz, Theißen und Luckenau sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport über die Personalplanung und –besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2017 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.

 

 

Begründung:

Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2017

 

1.      Planung der Betreuungsplätze

Im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2017 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:

 

Kita

Kinder gesamt

davon 0 - 2 Jahre

davon 3 - 6 Jahre

Hort

Behinderte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kikri/

Kiga

Hort

 

 

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

2 h

4 h

6h

FH

2 h

2,024 h

1,6 h

Kunterbunt

170

3

0

3

18

0

3

7

0

2

22

12

15

0

75

10

7

0

2

2

Montessori

175

4

0

0

24

9

3

10

0

2

37

11

23

0

54

3

4

0

13

3

Kinderträume

90

5

0

1

10

4

3

20

0

2

24

8

13

 

 

 

 

0

5

0

Musikus

175

1

0

1

25

0

3

1

2

3

32

7

20

2

55

23

7

0

7

2

Völkerfreund-schaft

70

2

1

0

18

2

4

3

3

5

15

4

13

 

 

 

 

 

 

 

Regenbogen

95

3

2

2

23

0

6

6

2

3

22

5

21

 

 

 

 

0

10

0

Kleine Strolche/Bummi

130

2

0

0

15

0

6

3

0

2

22

5

19

1

41

14

5

1

6

3

Wasserflöhe

65

2

1

0

17

1

1

15

3

0

9

11

5

 

 

 

 

 

 

 

Hort Am Schwanenteich

89

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

54

35

7

0

0

9

Schnauder-bienchen

77

2

0

0

11

1

1

2

2

5

12

3

6

0

39

3

4

0

0

1

Kleine Entdecker

24

0

0

0

4

1

0

0

2

2

7

4

4

 

 

 

 

 

 

 

Kleine Maulwürfe

99

2

1

1

11

3

2

2

1

4

18

5

5

3

35

6

2

 

 

 

Kleine Wald-Spatzen

37

1

1

0

9

0

1

5

1

3

8

1

7

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt :

1.311

27

6

8

185

21

33

74

16

33

228

76

151

6

353

94

 

1

43

20

Diese Zahlen beruhen auf

  • den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen,
  • den bekannten Voranmeldungen und
  • geringfügigen Schätzungen zusätzlicher Plätze, für einen unangemeldeten und nicht planbaren Betreuungsbedarf (auch für Kinder der Gemeinschaftsunterkunft, deren Aufenthaltsstatus noch ungeklärt ist)

 

2.      Berechnung Mindestfachpersonalschlüssel

2. 1 Regelbereich:

Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.

Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2 ab dem 01.08.2015

a)      für Kinder unter 3 Jahren 0,18 Arbeitsstunden (bisher: 0,15 ) einer pädagogischen Fachkraft

b)      für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,08 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

c)      für jedes Schulkind 0,05 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.

 

2.1.1 Berechnung der vereinbarten Betreuungsstunden (Bsp. Kita Kunterbunt)

 

a)      Kinder unter 3 Jahren

 

3 *   5 h =   15 h

0 *   6 h =     0 h

3 *   7 h =   21 h

           18 *   8 h = 144 h

 0 *   9 h =      0 h

 3 * 10 h =    30 h

            Gesamt =   210 h * 5 Tage/Woche = 1.050 h * 0,18 = 189 Betreuungsstunden/Woche

 

b)      Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht

 

  7 *   5 h =   35 h

  0 *   6 h =     0 h

  2 *   7 h =   14 h

            22 *   8 h = 176 h

            12 *   9 h = 108 h

15 * 10 h = 150 h

             Gesamt =   483 h * 5 Tage/Woche = 2.415 h * 0,08 = 193,2 Betreuungsstunden/Woche

 

 

c)      Schulkinder

 

  0 *   2 h =     0 h

75 *   4 h = 300 h

10 *   6 h =   60 h

              7 *   8 h =   56 h

 Gesamt =    416 h * 5 Tage/Woche = 2.080 h * 0,05 = 104 Betreuungsstunden/Woche

 

Insgesamt ergeben sich somit            486,20 Betreuungsstunden/Woche.

 

2.1.2 vergütete Jahresarbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

 

 Bei einer Vollzeitkraft (= 1 Vbe) werden im Jahr 2000 Jahresarbeitsstunden vergütet.

 Dies sind am Tag 8 Stunden und in der Woche 40 Stunden.

 

2.1.3 Ermittlung wie viel Vollzeitkräfte für die errechneten Betreuungsstunden pro Woche

   benötigt werden:

 

486 Betreuungsstunden/Woche

____________________________  = 12,15 Vbe

 

  40 Arbeitsstunden/Woche

 

2.2 Behindertenbereich:

Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarfs:

 

a)      Kinder unter 3 Jahren    Mehrbedarf = 2,000 h pro Tag

b)      Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht  Mehrbedarf = 2,024 h pro Tag

c)      Schulkinder      Mehrbedarf = 1,600 h pro Tag

 

3.      Personalreserve 10 %

Entsprechend der Informationen des Jugendamtes vom 13.09.2013 für Kindertages-einrichtungen  im Burgenlandkreis sind die jährliche Summe  der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte in der Tageseinrichtung Bezugsgrößen für die Ermittlung des Mindestpersonalschlüssels.

Der Mindestpersonalschlüssel bezieht sich immer auf die gesamte Einrichtung (nicht auf einzelne Gruppen) und ist im Jahresmittel (nicht zu jeder Stunde) sicherzustellen. Er enthält Urlaubs- und Feiertage, bezahlte Krankheitstage sowie Fortbildungstage.

Im Gegenzug berührt er aber nicht den zusätzlichen Personalbedarf zur vollumfänglichen Absicherung der Aufsichtspflicht und der Wahrnehmung der Aufgaben zur Kindeswohlgefährdung. Diese sind zusätzlich zu beachten.

D.h.: Fehlen Fachkräfte in der Tageseinrichtung durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ist trotzdem die Aufsichtspflicht vollumfänglich zu gewährleisten.

Der Mindestpersonalschlüssel bezieht sich des Weiteren nur auf eine Vollbeschäftigteneinheit (Vbe) von 8 Stunden täglich bzw. 40 Wochenstunden.

D. h.: Er berücksichtigt auch keine Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen größer als 8 Stunden.

Um die Aufsichtspflicht in den Tageseinrichtungen vollumfänglich zu gewährleisten und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot von mehr als 8 Stunden täglich anbieten zu können, wird die Einplanung einer Personalreserve von 10 % als notwendig erachtet.

 

4.      Einplanung von Wegezeiten

In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.

 

5.      Planung von Leitungsstunden

Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG in der ab 01.08.2013 geltenden Fassung ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.

Der Umfang der Freistellung ist damit gesetzlich nicht näher definiert. Bei der Formulierung „angemessen“ handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der näheren Auslegung bedarf.

 

Bereits in der Personalplanung für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2015 wurden die Leiterinnen in folgendem Umfang von der Betreuung für die Wahrnehmung ihrer Leitungstätigkeit freigestellt:

 

Pro Kind werden einer Leiterin 12,5 Minuten angerechnet. Als Minimum für den Leitungsanteil werden 8 Stunden pro Woche anerkannt (Kita Geußnitz).

Leiterinnen mehrerer Kita-Standorte sind vollumfänglich von der Betreuung freizustellen.

 

Ermittlung der Leitungsstunden:

 

Kita

Gesamtkinderzahl

Leitungsstunden

Kunterbunt

170

35

Montessori

175

36

Kinderträume

90

19

Musikus

175

36

Völkerfreundschaft

70

15

Regenbogen

95

20

Kleine Strolche/Bummi

130

40

Wasserflöhe

65

14

Hort Am Schwanenteich

77

16

Schnauderbienchen

77

40

Kleine Entdecker

24

Kleine Maulwürfe

99

40

Kleine Wald-Spatzen

37

Gesamt:

 

311

 

Hinweis:

  1. Seit dem 01.08.2013 ist Frau Knoll als Gesamtleiterin der ITE Kleine Strolche und der TE Bummi eingesetzt.
  2. Seit dem 01.08.2013 ist Frau Scholz als Gesamtleiterin der TE Kleine Maulwürfe und der TE Kleine Wald-Spatzen eingesetzt.
  3. Im Rahmen dieser Personalplanung sollen die TE Schnauderbienchen und die TE Kleine Entdecker unter eine Gesamtleitung gestellt werden (Ausführungen unter Pkt. 12).

Vorteil dieser Maßnahmen ist eine effektivere Personalplanung zur Sicherung des Dienstbetriebes in den Kindertageseinrichtungen.

 

6.      Planung von Vor- und Nachbereitungszeiten (QMS)

Vor- und Nachbereitungszeiten für die pädagogischen Fachkräfte sind im Kinderförderungsgesetz in seiner ab 01.08.2013 gültigen Fassung nicht vorgesehen.

Gleichzeitig verankert aber die Neufassung des Kinderförderungsgesetzes den gesetzlichen Auftrag (§ 5 Abs. 3 S. 2 KiFöG) in jeder Tageseinrichtung ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen.

Bereits in 2013 als auch in 2014 nahmen die Leiterinnen und auch Frau Besser als Trägervertreterin an Seminaren hierzu teil.

Im Haushaltsjahr 2015 sollen weitere 7 Ganztagsseminare (Zustimmung Personalrat erfolgte bereits) in Begleitung einer Fortbildungsreferentin durchgeführt werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist die gemeinsame Entwicklung eines Qualitätshandbuchs für jede Tageseinrichtung in Zeitz.

Es werden zwei Gruppen gebildet – zum einem die Steuerungsgruppe, welche sich aus den Leiterinnen zusammensetzt und zum anderen die Gruppe der Qualitätsbeauftragten. Sowohl die Leiterinnen als auch die Qualitätsbeauftragten haben zunächst die Aufgabe, gemeinsam mit ihren Teams die Qualitätsstandards ihrer Arbeit zu entwickeln und durch das Festlegen von Kriterien überprüfbar zu machen. Die Qualitätsbeauftragten haben des Weiteren den Auftrag, die Einhaltung der Standards zu kontrollieren und in künftigen Jahren zu evaluieren.

Zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe werden jeder Tageseinrichtung zusätzliche Zeiten zur Verfügung gestellt. Basis für die Ermittlung dieser Zeiten bildet die Anzahl der beschäftigten Fachkräfte einer Tageseinrichtung.

So werden zunächst für jede Fachkraft (einschließlich Leiterin und Qualitätsbeauftragten) eine Wochenstunde eingeplant. Für die Teilnahme an den Seminaren erhalten die Leiterin und die Qualitätsbeauftragte je eine weitere Wochenstunde. Dies führt zu folgendem Ergebnis:

 

Kita

QMS

Kunterbunt

16

Montessori

24

Kinderträume

16

Musikus

19

Völkerfreundschaft

10

Regenbogen

15

Kleine Strolche/Bummi

16

Wasserflöhe

11

Hort Am Schwanenteich

8

Schnauderbienchen

9

Kleine Entdecker

6

Kleine Maulwürfe

12

Luckenau

6

Gesamt:

168

 

7.      Stunden Fachkraft für Sprache und Integration

Seit März 2011 wird in den Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume eine Fachkraft mit je 20 Wochenstunden im Rahmen der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ gefördert. Aufgaben dieser Fachkräfte sind

  • die sprachpädagogische Arbeit mit Kindern,
  • die Qualifizierung und fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung sowie
  • die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Mit Bescheid vom 18.02.2015 wurde der Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2015 verlängert.

 

8.      Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1)

Entsprechend der Pkt. 1 bis 7 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf von 6.089 Betreuungsstunden = 152,2203 Vollbeschäftigteneinheiten (Vbe).

Diesem steht zum 01.08.2015 ein Personalbestand von 4.585 Wochenstunden (114,6250 Vbe) gegenüber, welcher sich um weitere 96 Wochenstunden erhöht, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.

 

9.      Ausgleich Fehlbedarf

9.1  Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag  vertraglich vereinbarten

wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:

 

Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit um wie viel Stunden befristet bis zum 31.07.2017 erhöhen möchte.

Im Ergebnis dieser Abfrage können 429,5 Wochenstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.

 

9.2  Ausgleich durch Neueinstellungen

 

Der verbleibende Personalbedarf in Höhe von 1.170 Wochenstunden ist wie nachfolgend aufgeführt durch Neueinstellungen auszugleichen:

 

Fachkräfte

Grundarbeits-vertrag (GAV)

Erhöhung GAV                     bis 31.07.2017

unbefristet

befristet

 

h

um

auf

 

 

17

32

8

40

ja

 

8

32

3

35

ja

 

1

32

 

 

ja

 

1

32

 

 

 

ja

2

30

 

 

 

ja

3

25

 

 

 

ja

32

1.159

 

 

 

 

 

Zur Gewinnung des qualifizierten Personal wird im Rahmen der Bestenauslese eines Ausschreibungsverfahrens geprüft, inwieweit Fachkräfte mit befristeten Arbeitsverhältnissen mit der Stadt Zeitz ab dem 01.08.2015 weiterbeschäftigt und Praktikanten nach Abschluss des Anerkennungsjahres eingestellt werden können, soweit sich diese bewährt haben. Maßgeblich hierfür, ist die Leistungseinschätzung der Leiterin.

 

  1. Begründung der unbefristeten Einstellungen

In der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist dargestellt, in welchem Schuljahr wie viel Fachkräfte durch Renteneintritt ausscheiden.

In den nächsten 5 Schuljahren scheiden allein 34 Fachkräfte aus, bis zum Schuljahr 2028/2029 insgesamt 58.

Selbst bei einem langfristigem Rückgang der Kinderzahlen (aufgrund Geburtenrückgang), welcher bereits seit dem Jahr 2013 prognostiziert wurde, sich aber bisher auf die Inanspruchnahme der Betreuungsplätze nicht ausgewirkt hat, ist die unbefristete Einstellung von 26 Fachkräften vertretbar. Die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal und die Motivation zum Erwerb von Zusatzqualifikationen ist außerdem notwendig, um die konzeptionelle Vielfalt der Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz zu erhalten und die Forderung nach inklusiver Betreuung weiterhin zu ermöglichen.

 

  1. Freiwilliges Soziales Jahr

Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.

Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der

 

   Internationale Bund

   IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste

   Niederlassung Sachsen-Anhalt

   Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis

   Friedrich-Nietzsche-Straße 1

   06618 Naumburg.

 

Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.

Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2014/2015 an den Träger 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Auch in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen eine Stelle für einen Freiwilligen / eine Freiwillige im Sozialen Jahr zur Verfügung.

 

  1. Handlungskonzept / Maßnahme = Interne Stellenausschreibung

In seiner Sitzung am 25.04.2013  beschloss der Stadtrat der Stadt Zeitz das Konzept über den Bestand und die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz im Zeitraum 2013 bis 2025.

Ziel des Konzeptes ist es,

  1. für jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Zeitz bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang bedarfsgerecht einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung zu stellen,
  2. das Betreuungsangebot gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen und
  3. die Auslastung jeder Tageseinrichtung bei mindestens 80 % zu halten.

Das Betreuungsangebot in Zeitz wird durch Tageseinrichtungen in freier und eigener Trägerschaft der Stadt Zeitz sichergestellt.

Zur Anpassung des Angebotes an die prognostizierten sinkenden Kinderzahlen wurden die Tageseinrichtungen eingeteilt in Schwerpunkt- und Bedarfseinrichtungen.

Schwerpunkteinrichtungen sichern den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung langfristig über das Jahr 2025 hinaus. Die Bedarfseinrichtungen werden solange weiter betrieben, wie sie benötigt werden, den Betreuungsanspruch zu gewährleisten.

 

Im Rahmen des Handlungskonzeptes wurden folgende Tageseinrichtungen in Zeitz als Bedarfseinrichtungen definiert:

 

  • TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, OT Geußnitz
  • TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, OT Luckenau
  • ITE Kinderträume, Albrechtstraße 31
  • TE Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4,
  • TE Bummi, Freiligrathstraße 47
  • Hort Am Schwanenteich, Am Schwanenteich 3 und
  • ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 37

 

Zur Überprüfung der Bestandsfähigkeit der Bedarfseinrichtungen und der Notwendigkeit ihres Weiterbetriebes wurden drei Termine festgelegt:

  1. zum 01.08.2015
  • TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, OT Geußnitz
  • TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, OT Luckenau
  • ITE Kinderträume, Albrechtstraße 31
  1. zum 01.08.2020
  • TE Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4,
  • TE Bummi, Freiligrathstraße 47
  • Hort Am Schwanenteich, Am Schwanenteich 3 und
  1. zum 01.08.2025 der Betrieb des Montessori-Kinderhauses.

 

Da die Kinderzahlen in den Tageseinrichtungen in Zeitz entgegen den Annahmen im Handlungskonzept stabil geblieben sind und für das neue Schuljahr sogar höher liegen, als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Handlungskonzeptes,  teilte der Oberbürgermeister bereits in seinem Schreiben vom 24.10.2014 dem Jugendamt des Burgenlandkreises als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit, das alle Kindertageseinrichtungen vorläufig bis zum 31.07.2016 weiterbetrieben werden. Im April 2016 erfolgt die erneute Überprüfung, ob ihr Bestand über diesen Termin hinaus, sichergestellt werden kann.

 

Als weitere Teilmaßnahme zur Umsetzung des Handlungskonzeptes sollen die beiden Tageseinrichtungen Schnauderbienchen in Kayna und Kleine Entdecker in Geußnitz unter eine Gesamtleitung gestellt werden (vergleiche Kleine Maulwürfe in Theißen und Kleine Wald-Spatzen in Luckenau).

Die Gesamtleiterin kann die Fachkräfte beider Kita-Standorte entsprechend des aktuell täglichen Bedarfs an Betreuungsstunden und Öffnungszeiten der Einrichtungen effektiv einsetzen.

 

Diese Leitungsstelle wird intern mit 40 Wochenstunden ausgeschrieben.

Bewerben können sich alle Fachkräfte mit einem Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin, Berufserfahrung und einer pädagogischen Zusatzqualifikation. Der Leitungskompetenzkurs ist als Voraussetzung nicht gefordert. Vielmehr soll nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Gesamtleiterin zum nächsten Leitungskompetenzkurs angemeldet werden.