Vorlage - VI/STR/10/0165/15
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen so zeitnah wie möglich zur Errichtung eines Einkaufsmarktes mit ca. 2.100 m² in der Unterstadt zu schaffen.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalverfassungsgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Es bedarf aus unserer Sicht ein deutliches Signal der Aufwertung der Unterstadt, um einer negativen Entwicklung entgegen zu wirken. Es gibt eine entsprechende Anfrage eines Investors, um einen REWE-Markt zu errichten, der eine deutliche Bereicherung des qualitativen Angebotes an Nahrungsmitteln in unserer Region wäre.
Gleichzeitig würde ein Schandfleck in der Unterstadt, die sich leider als „fünftes Rad am Wagen“ fühlt, beseitigt werden. Es ist geplant, diesen Markt an der Ecke Donaliesstraße/Schädestraße zu errichten Das Gelände war ein alter Schrottplatz und stellt einen städtebaulichen Mangel dar, der dadurch beseitigt wird.