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Vorlage - VI/STR/32/0171/15  

Betreff: Benennung einer Straße in Zeitz/Rasberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
27.05.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.05.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.06.2015 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0171/15)
Anlagen:
Lageplan Kurt-Eisner-Straße

Der Stadtrat beschließt, der im Lageplan (Anlage) gekennzeichneten Straße in Zeitz/Rasberg den Namen „Kurt-Eisner-Straße“ zu geben.

 


Gesetzliche Grundlage:

 

§ 13 SOG LSA i.V.m. § 45, Abs. 3 Ziff. 1 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Ende des Jahres 2014 kam es im Rahmen eines Rettungseinsatzes in der Zuwegung zur Straße „An der Hohle“ in Rasberg zu erheblichen Schwierigkeiten beim Auffinden des Einsatzortes. Daraufhin wurde bei einem Vor-Ort-Termin festgestellt, dass sowohl die Straßenbeschilderung als auch die Straßenbezeichnung im Bereich der Buswendeschleife in Rasberg uneinheitlich und irreführend sind.


Deshalb wurde als erste Maßnahme das Straßennamensschild mit der Bezeichnung „An der Hohle“ in Richtung der Buswendeschleife versetzt, sodass dieses nun bereits vor Einfahrt in die Straße „An der Hohle“ deutlich sichtbar ist.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die im Lageplan gekennzeichneten Wohngrundstücke Anlieger der gleichen Straße sind, jedoch unterschiedliche Straßennamen in den Wohnanschriften führen.

 

Den Flurstücken 105/24, 105/25 und 105/26 wurden 1994 auf Antrag durch die Stadt Hausnummern der Clara-Zetkin-Straße (Hausnummern 41a, 41b und 41c) zugewiesen. Einerseits erfolgte dies, weil diese Grundstücke aus einem auch an der Clara-Zetkin-Straße gelegenen Grundstück hervorgegangen sind. Andererseits kam es zu dieser Hausnummernzuweisung, weil die Straße, an der die heutigen Grundstückszufahrten anliegen, keine amtliche Bezeichnung hat(te) und daher eine Hausnummernzuweisung für diese Straße nicht möglich war.

 

Trotz dessen führt das im weiteren Verlauf der Straße gelegene Wohngrundstück (Flurstück 96/2) die Adressierung „Kurt-Eisner-Straße 48“. Des Weiteren haben sowohl die im Bereich der Buswendeschleife gelegenen Wohngrundstücke (Hausnummern 31 und 32) als auch sechs weitere Wohngrundstücke (Hausnummern 32a, 33, 35a, 35b, 36a, 36b) an einer davon südöstlich abzweigenden Straße die Wohnanschrift „Kurt-Eisner-Straße.

 

Diese unterschiedlichen Grundstücksbezeichnungen führen sowohl bei Ortsansässigen aber vor allem bei Ortsunkundigen, insbesondere bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen zu einer unübersichtlichen Lage, die im Einzelfall dazu führen kann, dass der gesuchte Einsatzort nicht rechtzeitig gefunden wird. Dies stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Daher ist es unumgänglich, die Grundstücksbezeichnungen in diesem Bereich neu zu ordnen und zu vereinheitlichen.

 

Dafür ist es zunächst zwingend erforderlich, die betreffende Straße amtlich zu benennen.

 

Nach Abwägung der einzelnen Interessen soll eine Benennung in „Kurt-Eisner-Straße“ erfolgen.

 

Die Straße stellt aufgrund ihrer örtlichen Lage eine Verlängerung der jetzigen Kurt-Eisner-Straße dar und es besteht keine klare Verbindung zur Clara-Zetkin-Straße. Außerdem müsste bei Benennung der Straße in „Clara-Zetkin-Straße“ folgerichtig eine Umbenennung der Wohngrundstücke Kurt-Eisner-Str. 31 – 36b und 48 erfolgen. Insgesamt ist die Betroffenheit bei Benennung als „Kurt-Eisner-Straße“ (3 Grundstücke mit 8 Bewohnern) geringer als bei einer Benennung als Clara-Zetkin-Straße (9 Grundstücke mit  21 Bewohnern).

 

 


Anlage:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Kurt-Eisner-Straße (312 KB)