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Vorlage - VI/STR/65/0172/15  

Betreff: Freigabe von Finanzmitteln aus der Rücklage der Ortschaft Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Hochbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
21.04.2015 
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   

 

1.     Der Ortschaftsrat stimmt der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel aus der Rücklage der Ortschaft Theißen für den Einbau einer Löschwasserzisterne auf dem Grundstück der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zu.

 

2.    Der Ortschaftsrat stimmt der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel aus der Rücklage der Ortschaft Theißen für die Erneuerung und Verlegung der Wärmeerzeugeranlage im Gebäude der Kita zu.

 


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

HOAI 2013

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur finanziellen Bereitstellung von Mitteln aus der Rücklage von Theißen ist die Instandsetzung und Modernisierung des Kita-Gebäudes gemäß Abstimmung im Ortschaftsrat Theißen vom 13.02.2014 erfolgt.

Zwischenzeitlich ergaben sich weitere Notwendigkeiten für die Realisierung von Bauleistungen.

 

Dies sind vor allem:

 

- Einbau einer Löschwasserzisterne auf dem Grundstück der Kita zur Gewährleistung der Löschwasserversorgung (Grundschutz) in diesem Bereich des Ortsteiles; Kostenumfang ca. 79,1 T€

- Erneuerung und Verlegung der Wärmeerzeugeranlage (Heizzentrale) aus dem grundwassergefährdeten Kellerbereich ins Erdgeschoss bei gleichzeitiger Energieträgerumstellung auf Erdgas, Kostenumfang Installation ca. 23,4 T€

 

Für beide Bauleistungen sind zusätzlich noch Planungsleistungen erforderlich.

Diese belaufen sich für den

 

- Einbau Zisterne gemäß Honorarprognose auf 7.240,63 € (nach Tabelle § 44 Abs.1 Ingenieurbauwerke HOAI 2013, bei Honorarzone II, Mindestsatz)

 

sowie für die

 

- Wärmeerzeugeranlage gemäß Honorarprognose auf 8.333,02 € (nach Tabelle § 56 Abs. 1 Technische Ausrüstung, HOAI 2013, bei Honorarzone II, Mindestsatz und 20 % Umbau-/Modernisierungszuschlag)