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Vorlage - VI/STR/40/0181/15  

Betreff: Verrechnung der negativen Jahresergebnisse mit der Rücklage der Eröffnungsbilanz für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.05.2015 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuss ungeändert beschlossen     
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.05.2015 
11. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/40/0181/15)

Der Stadtrat beschließt den Ausgleich der negativen Jahresergebnisse für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 durch die Verrechnung mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz.


Begründung:

 

Mit dem Änderungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. November 2013 wurde den Kommunen für die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss vom Haushaltsjahr 2013 bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2016 die Möglichkeit eingeräumt, die negativen Jahresergebnisse mit der Rücklage (bzw. dem Eigenkapital) aus der Eröffnungsbilanz zu verrechnen.

 

Derzeit zeichnen sich für die vorläufigen Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 und 2014 negative ordentliche und negative außerordentliche Ergebnisse wie folgt ab:

 

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2013 (auf volle Hundert Euro gerundet)

 

Ordentliches Ergebnis:+    973.700 €

Noch zu buchende Abschreibungen-  5.134.300 €

Noch zu buchende Sonderposten            + 3.884.500 €

 

Ordentliches Ergebnis                    -     276.100 €

 

Außerordentliches Ergebnis (Hochwasser)      -  1.699.100 €

 

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2014 (auf volle Hundert Euro gerundet)

 

Ordentliches Ergebnis:-     905.500 €

Noch zu buchende Abschreibungen-  4.562.200 €

Noch zu buchende Sonderposten            + 3.884.500 €

 

Ordentliches Ergebnis                    -  1.583.200 €

 

Außerordentliches Ergebnis (Hochwasser)      -  2.877.100 €

 

Ursachen im Bereich des ordentlichen Ergebnisses sind, dass geplante Erträge und Einzahlungen nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden konnten.

Das außerordentliche Ergebnis umfasst alle Hochwassermaßnahmen. In den Jahren 2013 und 2014 konnten nur die Fördermittel nach Baufortschritt vereinnahmt werden, wenn für die betreffenden Maßnahmen bereits ein Zuwendungsbescheid vorlag. Dadurch ist ein erheblicher Fehlbetrag entstanden, dessen Ausgleich erst nach Bewilligung aller Zuwendungen und dem Abschluss aller Hochwassermaßnahmen voraussichtlich in den Jahren 2015 und 2016 zu erwarten ist.

 

Infolge dieser Entwicklung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2015 durch die Kommunalaufsichtsbehörde die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unter der Bedingung genehmigt, dass durch die Stadt Zeitz der vollständige Haushaltsausgleich einschließlich der bis 2014 entstandenen (vorläufigen) Fehlbedarfe aufgezeigt wird.

 

Zum Ausgleich der defizitären Rechnungsergebnisse der Jahre 2013 und 2014 wäre die Stadt verpflichtet ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. In Anwendung des v. g. Erlasses des MI LSA besteht die Möglichkeit, die Fehlbeträge der Jahresabschlüsse mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz zu verrechnen. Nach aktueller Einschätzung beträgt diese über 50 Mio. €.

Die Planung des Jahres 2015 weist im Ergebnisplan ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

 

Um den Handlungsspielraum der Stadt Zeitz nicht noch weiter einzuschränken, wird diese Möglichkeit favorisiert.

 

Die Beschlussfassung zu den konkret auszugleichenden Fehlbeträgen erfolgt nach Vorlage der Jahresabschlüsse 2013 und 2014.