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Vorlage - VI/STR/40/0182/15  

Betreff: Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.05.2015 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuss ungeändert beschlossen     
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.05.2015 
11. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0182/15)
Anlagen:
1. Nachtragssatzung 2015
Erhöhung 1. NT

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015.


Gesetzliche Grundlage:

§ 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Auf Grund dessen, dass sich die Refinanzierung der Hochwassermaßnahmen zeitlich nicht so gestaltet wie geplant und sich infolgedessen die Vorfinanzierung dieser Maßnahmen auf derzeit ca. 7 Mio. € beläuft, zeichnet sich ab, dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite nicht ausreichend ist und vorsorglich auf 13.500.000 € erhöht werden soll; gemäß Anlage 2 (Kreditbedarf Liquiditätskredit für 1. Nachtragshaus- haltssatzung 2015 - Stand: 28.04.2015).

 

Dadurch wird der § 4 der Haushaltssatzung verändert, so dass es einer Nachtrags- haushaltssatzung bedarf.


 


Anlage 1 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz                                                        für das Haushaltsjahr 2015

 

Anlage 2 Kreditbedarf Liquiditätskredit für 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

(Stand: 28.04.2015)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragssatzung 2015 (39 KB)    
Anlage 2 2 Erhöhung 1. NT (38 KB)