Vorlage - VI/STR/40/0182/15
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Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015.
Gesetzliche Grundlage: | § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Auf Grund dessen, dass sich die Refinanzierung der Hochwassermaßnahmen zeitlich nicht so gestaltet wie geplant und sich infolgedessen die Vorfinanzierung dieser Maßnahmen auf derzeit ca. 7 Mio. € beläuft, zeichnet sich ab, dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite nicht ausreichend ist und vorsorglich auf 13.500.000 € erhöht werden soll; gemäß Anlage 2 (Kreditbedarf Liquiditätskredit für 1. Nachtragshaus- haltssatzung 2015 - Stand: 28.04.2015).
Dadurch wird der § 4 der Haushaltssatzung verändert, so dass es einer Nachtrags- haushaltssatzung bedarf.
Anlage 1 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015
Anlage 2 Kreditbedarf Liquiditätskredit für 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Stand: 28.04.2015)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Nachtragssatzung 2015 (39 KB) | |||
2 | Erhöhung 1. NT (38 KB) |