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Vorlage - VI/STR/65/0187/15  

Betreff: Hochwasserschadensbeseitigung Katastrophenschutzlager Am Güterbahnhof, 06712 Zeitz, Beantragung von Fördermitteln nach Abschnitt II E. der RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.05.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.06.2015 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0187/15)

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Wiederherstellung des Objektes Katastrophenschutzhalle, Am Güterbahnhof, 06712 Zeitz und somit die Beantragung von Fördermitteln nach Abschnitt II E. der RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz,

Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist Eigentümerin des Objektes Katastrophenschutzlager, gelegen Am Güterbahnhof, 06712 Zeitz, Flur 1, Flurstück 439 mit einer Gesamtgröße von 7734 m². Das aufstehende Gebäude, bestehend aus einer Lagerhalle in Massivbauweise und auf beiden Längsseiten befindlichen Laderampen, wird derzeit als Lager für den Katastrophenschutz und als Garage von der ZIAG genutzt. Die Außenwände wurden in Ziegelbauweise errichtet, der Dachstuhl ist zimmermannsmäßig abgebunden und die Dacheindeckung besteht aus einer mehrlagigen Bitumenbahneindeckung. Ende der  1990 Jahre wurde im Firstbereich auf die gesamte Länge, eine Aluminium/ Glaskonstruktion als Lichtband aufgebaut um die natürliche Belichtung zu gewährleisten.

Auf Grund nicht vorhandener Bauunterlagen im Archiv der Stadt Zeitz wird das Baujahr der Immobilie zwischen 1900 und 1915 geschätzt.

 

Durch das Junihochwasser 2013 wurden die äußeren baulichen Anlagen überflutet und beschädigt. Nach ersten Einschätzungen des Fachbereich Technisches Zeitz könnten durch das Hochwasser die Bodenschichten in ihrer Tragfähigkeit beeinflusst worden sein. Diese zeichnen sich durch Setzungserscheinungen der vorderen und hinteren Rampenanlage ab. Des Weiteren sind im inneren des Gebäudes großflächige Setzungen des Fußbodens zu erkennen, bei denen sich bereits in der Fußbodendeckschicht Risse gebildet haben. In der aussteifenden Querwand des Gebäudes hat sich ein schräg abfallender Riss gebildet welcher ebenfalls auf Gebäudesetzungen hindeutet. Um die Schäden, welche auf das Hochwasser zurückzuführen sind, festzustellen wurde bereits ein Bodengutachten und ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Gutachten liegen frühestens in der zweiten Juni Woche vor. Nach ersten Schätzungen des Fachbereich Technisches Zeitz ist mit einer Schadenshöhe von ca. 300 T€ zu rechnen.

 

Mit der Beschlussfassung zur Wiederherstellung des Gebäudekomplexes werden durch die Stadt Zeitz Hilfen zur Schadensbeseitigung bei Infrastruktur der Gemeinden und weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt.