Inhalt

Vorlage - VI/STR/OB/0188/15  

Betreff: Beteiligungsbericht 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.05.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.06.2015 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
BB 2015 - 11.05.2015

Gesetzliche Grundlage:          § 130 Kommunalverfassungsgesetz

                                                   des Landes Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

 

Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.

 

Der Beteiligungsbericht 2015 wird hiermit für das Ertragsjahr 2013

(Abwasserzweckverband Zeitzer Land Ertragsjahr 2012) entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.