Vorlage - VI/STR/65/0195/15
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Kloster Posa - der Stadt Zeitz Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 119; 66/26; 66/27; 66/28; 66/29; 66/12; 66/35 (teilweise) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird die Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz (Anlage 3) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 35 Abs. 6 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss V/STR/65/1122/0603/14 Geltungsbereichsänderung VI/STR/65/0039/1311/14
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
In der Stadtratssitzung am 06.03.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss der Außenbereichssatzung – Kloster Posa – der Stadt Zeitz gefasst.
Mit dieser Außenbereichssatzung soll gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) dem Gebiet die Möglichkeit gegeben werden sich nach innen zu entwickeln, ggf. Baulücken zu schließen oder eine maßvolle Erweiterung im Rahmen des Satzungsgebietes zu ermöglichen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung - Kloster Posa - der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 09.02.2015 bis zum 13.03.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Außenbereichssatzung – Kloster Posa - der Stadt Zeitz erarbeitet.
Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB von der Pflicht der förmlichen Umweltprüfung ausgenommen.
Nach dem Satzungsbeschluss erfolgen die Mitteilung des Abwägungsergebnisses und die öffentliche Bekanntmachung. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 – Verfahrensvermerk
Anlage 2 – Abwägung
Anlage 3 – Außenbereichssatzung
Anlage 4 – Begründung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (12 KB) | |||
2 | Anlage 2.1 Abwägung TÖB (53 KB) | |||
3 | Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden (12 KB) | |||
4 | Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung (15 KB) | |||
5 | Anlage 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung (14 KB) | |||
6 | Anlage 3.1 Satzungstext April 2015 2 (23 KB) | |||
7 | Anlage 3.2 Geltungsbereich 27_01_2015 (130 KB) | |||
8 | Anlage 4 Begründung April 2015 2 (231 KB) |