Vorlage - VI/STR/65/0197/15
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Zeitz - Kloster Posa in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Zeitz – Kloster Posa in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 69 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage:§ 10 Abs. 1 BauGB
§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz -
KVG LSA) vom 17. Juni 2014
Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss V/STR/65/1068/0711/13
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
VI/STR/65/0088/1812/14
aufzuhebende Beschlüsse:-
Begründung:
In der Stadtratssitzung am 07.11.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Zeitz – Kloster Posa in Zeitz – gefasst.
Das ehemalige „Kloster Posa“ ist ein hochrangiges Denkmal, welches seit einigen Jahren ungenutzt war. Es soll sobald wie möglich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Grundlage hierfür ist ein Konzept, das verschiedene Aktivitäten wie Direktvermarktung, kulturelle Veranstaltungen, Beherbergung u.a. vorsieht, die dort etabliert werden sollen.
Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden, sollen die vorgesehenen Nutzungen im Verfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, sodass auch zukünftig Planungssicherheit hergestellt wird.
Da das gesamte Gelände im Außenbereich liegt, sollen mit einem Bebauungsplan dafür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 09.02.2015 bis zum 13.03.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Zeitz erarbeitet.
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Abwägung
Anlage 3: Planzeichnung (Teil A)
Anlage 4: textliche Festsetzungen (Teil B)
Anlage 5: Begründung
Anlage 6: Umweltbericht
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (12 KB) | |||
2 | Anlage 2.1 Abwägung Behörden 2 (62 KB) | |||
3 | Analge 2.2 Abwägung Nachbargemeinden (11 KB) | |||
4 | Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbet (12 KB) | |||
5 | Analge 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung 2 (19 KB) | |||
6 | Anlage 3 und 4 21_05_2015_1 (3457 KB) | |||
7 | Anlage 5 Begründung 21.5.2015 (98 KB) | |||
8 | Anlage 6 Umweltbericht 22.5. 2015 (314 KB) |