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Vorlage - VI/STR/65/0205/15  

Betreff: Grundhafter Ausbau der Schützenstraße (1. BA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
01.07.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
02.07.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
09.07.2015 
13. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0205/15)
Anlagen:
Lageplan Ausbau Schützenstraße 1. BA

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den grundhaften Ausbau der Schützenstraße (1. BA) mit Abschnittsbildung wie folgt:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße (Flurstück 405 der Flur 71 und Flurstück 1258/128 der Flur 73) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.

 

 


 

 

Gesetzliche Grundlagen:               

 

 

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) § 6 i.V.m. dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a und 4 sowie § 3 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

aufzuhebende Beschlüsse:                       

 

keine

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Im Haushaltsplan für die Jahre 2014-2017 ist der Ausbau der Schützenstraße geplant. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich über ein Teilstück der Schützenstraße und Schützenplatz, deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Der Ausbau erfolgt im 1. Abschnitt von Schützenstraße Westseite Pestalozzistraße/August-Bebel-Straße bis Einmündung Posaer Straße und im 2. Abschnitt von Schützenplatz bis Mittelstraße.

 

Das geplante Vorhaben ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz, des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost unterstützt werden. Vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist bereits ein Bewilligungsbescheid für alle Maßnahmen im Fördergebiet 1 eingegangen. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt Zeitz anzurechnen.

 

Die Maßnahme ist notwendig aufgrund der vorgesehenen Erneuerung der Kanalisation im Trennsystem und des schlechten Zustandes des Straßenkörpers. Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Fahrbahnoberfläche der Schützenstraße ist mit Kupferschlacke befestigt. Bei feuchten Witterungsverhältnissen entstehen auf dieser stark abgefahrenen und sehr glatten Oberfläche erhebliche Unfallrisiken. Außerdem sind sehr viele Senken vorhanden, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt und nur sehr langsam im Untergrund versickert. Die Straßenbeleuchtung entspricht nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und ist technisch verschlissen.

 

Nach Neubau der Kanalisation im Trennsystem und der Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Energie und Straßenbeleuchtung) erfolgt der grundhafte Ausbau der Straße.

 

Der Ausbau umfasst folgende Leistungen:

Die Fahrbahnfläche wird mit einer Asphaltdecke versehen. Die befahrbare Breite beträgt 7,50 m (Asphaltbefestigung inkl. beidseitiger Pflasterrinne). Die verbleibenden Straßenflächen werden im Nebenraum als Park- und Grünflächen hergestellt. In den Grünflächen werden größtenteils die vorhandenen Bäume integriert bzw. erfolgen Neuanpflanzungen. Gehwege werden in einer Breite von >2,50 m in Betonsteinpflaster errichtet. Für die Ausführung wurde das Steinformat und Farbton gewählt wie Weberstraße und Kalktorkreisel zur Erhaltung einer durchgängig einheitlichen Trasse.

Die Beleuchtung soll im gesamten Ausbaubereich erneuert werden. Dies betrifft die Kabelanlage und die Lampen einschließlich Masten, welche nach lichttechnischer Berechnung zur Ausführung kommen. Die Parkstände am nördlichen Fahrbahnrand haben eine Breite von 2 m und am südlichen Fahrbahnrand von 3 m (Nutzung als Ladenzone möglich). Die Anordnung erfolgt im Kompromiss mit den vorhandenen Zufahrten und dem Baumbestand. Im Knotenpunkt August-Bebel-Straße sind der Einbau eines Geländers und die Außerbetriebnahme der Fußgängerampel geplant. Ersatzweise wird zur Überquerung der Fahrbahn ein Fußgängerüberweg errichtet.

 

Der Knoten Schützenstraße/Schützenplatz/Tröglitzer Straße wird als „kleiner Kreisverkehr“ gestaltet (Außendurchmesser 30 m). Der Kreisel dient baulich und verkehrstechnisch der Einbindung der drei einmündenden Straßen (mit Querungshilfen) und dem „Ausbremsen“ von Autofahrern.

 

Die Ausbaumaßnahme in der Schützenstraße 1. BA erstreckt sich über eine Länge von ca. 285 m, der Schützenplatz über eine Länge von 70 m.

 

Folgende Kosten werden nicht auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

-          Gehwege beidseitig Schützenstraße

-          Gehweg rechtsseitig Schützenplatz

 

Begründung: Da die Gehwege 1994 bereits grundhaft ausgebaut und umgelegt wurden, werden die Gehwegkosten im Zuge der jetzigen Baumaßnahme nicht auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

 

Baubeginn:                                  2015

Voraussichtliche Fertigstellung:   2016

 

Das geplante Vorhaben wurde am 14.04.2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung den anliegenden Grundstückseigentümern und interessierten Bürgern vorgestellt.

 

Gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz ist die Baumaßnahme beitragspflichtig.

 

Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:

 

-          Fahrbahn

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

-          Beleuchtung

-          Begrünung

 

Da die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitagssatzung und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können von den anliegenden Grundstückseigentümern (Beitragspflichtigen) gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung Vorausleistungen erhoben werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

  1. Kosten der zu be-                      2. jährliche Folge-       3. Maßnahmebezo-

schließenden Maß-                        kosten:                       gene Einnahmen:

nahme:

 

lt. Kostenschätzung:  811.000 €     --                                 siehe unten

 

zu 3.  Maßnahmebezogene  Einnahmen:

 

Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3                       163.000 €

der Straßenausbaubeitragssatzung:

 

Fördermittel                                                                                     432.000 €

 

Eigenanteil Stadt Zeitz                                                                    216.000 €

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da es sich hierbei lediglich um eine Kostenschätzung handelt und der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt. Das heißt, auch bezüglich der vorgenannten Beträge sind Änderungen weiterhin möglich.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Ausbau Schützenstraße 1. BA (294 KB)