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Vorlage - VI/STR/32/0213/15  

Betreff: Bau Katastrophenschutzgarage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Entscheidung
14.07.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0213/15)

Der Ortschaftsrat Zangenberg beschließt, für den Bau einer Fertigteilgarage einen Zuschuss in Höhe von ca. 22.000 € aus den Rücklagemitteln der Ortschaft Zangenberg zur Verfügung zu stellen.


Begründung:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gebietsänderungsvertrag zwischen Zangenberg und Zeitz stehen die Erlöse aus Vermögensveräußerungen von Grundstücken der ehemaligen Gemeinde Zangenberg für Maßnahmen in Zangenberg zur Verfügung. 

Gemäß § 5 Abs. 1 des Vertrages hat der Ortschaftsrat Zangenberg dafür das Vorschlags- und Anhörungsrecht.

 

Die Fertigteilgarage soll als Lager für Hochwasserschutzmaterial, Ausrüstung für die Wasserwehr und soweit möglich für Ausbildungsmittel der Jugendfeuerwehr dienen (Katastrophenschutzgarage). Außerdem soll bei Bedarf und räumlichen Möglichkeiten auch ein Traditionsfahrzeug des Heimatvereins Zangenberg e.V. darin Platz finden.

 

Die Stadt Zeitz ermöglicht den Bau auf dem Grundstück 61/0 in Zangenberg, auf welchem für sie ein Erbbaurecht besteht. Der Bau soll unter Mitwirkung des Heimatvereins Zangenberg e.V. über einen Zuschuss errichtet werden.

 

Der Bestand des Rücklagenkontos für die Ortschaft Zangenberg beträgt zum 31.12.2014 28.809,80 €, so dass die Finanzierung gesichert ist.

Die Auszahlung erfolgt in Höhe der nachgewiesenen Kosten.