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Vorlage - VI/STR/32/0214/15  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
15.07.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000 € zum Bau einer Fertigteilgarage aus Rücklagen der Ortschaft Zangenberg.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 Kommunalverfassungsgesetz

§ 25 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gebietsänderungsvertrag zwischen Zangenberg und Zeitz stehen die Erlöse aus Vermögensveräußerungen von Grundstücken der ehemaligen Gemeinde Zangenberg für Maßnahmen in Zangenberg zur Verfügung. 

Gemäß § 5 Abs. 1 des Vertrages hat der Ortschaftsrat Zangenberg dafür das Vorschlags- und Anhörungsrecht.

 

Die Fertigteilgarage soll als Lager für Hochwasserschutzmaterial, Ausrüstung für die Wasserwehr und soweit möglich für Ausbildungsmittel der Jugendfeuerwehr dienen (Katastrophenschutzgarage). Außerdem soll bei Bedarf und räumlichen Möglichkeiten auch ein Traditionsfahrzeug des Heimatvereins Zangenberg e.V. darin Platz finden.

 

Die Stadt Zeitz ermöglicht den Bau auf dem Grundstück 61/0 in Zangenberg, auf welchem für sie ein Erbbaurecht besteht. Der Bau soll unter Mitwirkung des Heimatvereins Zangenberg e.V. über einen Zuschuss errichtet werden.

 

Der Bestand des Rücklagenkontos für die Ortschaft Zangenberg beträgt zum 31.12.2014 28.809,80 €, so dass die Finanzierung gesichert ist.

Die Auszahlung erfolgt in Höhe der nachgewiesenen Kosten.