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Vorlage - VI/STR/40/0223/15  

Betreff: Antrag auf Anbringung einer Gedenktafel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Museum
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Entscheidung
31.08.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Ganzseitiges Foto
Antrag Anbringung Gedenktafel
Einverständniserklärung Hauseigentümer
Stellungnahme Archiv

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport befürwortet die Anbringung einer Gedenktafel am Gebäude Judenstraße 2 in Zeitz gemäß eingereichtem Entwurf (Anlage).

Die Hinweise des Stadtarchivs und des Museums sollen beachtet werden.


In seiner Sitzung am 18.12.2014 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:

(Beschluss-Nr.  VI/STR/40/0103/1812/14)

 

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

1)      Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)      Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde.

 

3)      Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:  40 cm x 60 cm, Hochformat

Material:  Juramarmor

Schriftart: Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,

laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben

 

4)      Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.“

 

 

Herr Ernst-Albert Naether stellte am 11.07.2015 den Antrag auf Anbringung einer Gedenktafel am Gebäude Judenstraße 2 (Anlage 1). Der Antrag ist vollständig. Die Einverständniserklärung des Hauseigentümers liegt vor.

 

Die Stellungnahme des Stadtarchivs (Anlage 2) liegt vor. Das Museum schließt sich der Stellungnahme an.


 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ganzseitiges Foto (508 KB)    
Anlage 3 2 Antrag Anbringung Gedenktafel (199 KB)    
Anlage 4 3 Einverständniserklärung Hauseigentümer (16 KB)    
Anlage 2 4 Stellungnahme Archiv (332 KB)