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Vorlage - VI/STR/40/0224/15  

Betreff: Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
01.09.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0224/15)
Anlagen:
Vergleich Eintrittspreise Juli 2015

Der Ortschaftsrat Theißen befürwortet die neue Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016 wie folgt:

 

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

frei

Kinder pro Tag

1,50 €

Jugendliche / Erwachsene pro Tag

2,50 €

Ermäßigungsberechtigte pro Tag

2,00 €

Familienkarte pro Tag

6,00 €

 

 

Zehnerkarte Kinder

10,00 €

Zehnerkarte Jugendliche / Erwachsene

20,00 €

Zehnerkarte Ermäßigungsberechtigte

15,00 €

 

 

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Kinder

1,00 €

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Jugendliche / Erwachsene

1,50 €

Abendkarte  ab 17:00 Uhr Ermäßigungsberechtigte

1,20 €

 

 

kostenlose Nutzung/abweichende Eintrittstarife

 

(1)   Freien Eintritt haben:

        Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

        Begleitpersonen von Kindergruppen (max. 1 Begleitperson pro 10 Kinder)

        Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn diese im Schwerbehindertenausweis

eingetragen sind

        Ehrenbürger der Stadt Zeitz

 

(2)   Die Inhaber der „Feuerwehr-Card“ sind unter Vorlage dieser berechtigt, das Sommerbad Theißen zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen während der regelmäßigen Öffnungszeiten kostenlos zu nutzen.

 

(3)   Zu besonderen Anlässen kann von den o. g. Eintrittstarifen abgewichen bzw. von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden.

 

 

Definition der Personengruppen

 

Es gelten als:

Kinder

 

Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum 14. Lebensjahr

 

Jugendliche

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben bis zum 18. Lebensjahr

 

Erwachsene

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Ermäßigungsberechtigte

 

 

 

  • Inhaber des Sozialpasses der Stadt Zeitz
  • Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis
  • Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab  50 % Körperschaden
  • Bundesfreiwilligendienstler

 

 


Begründung:

 

Im April 2011 wurde das Freibad Theißen an die Firma „Dienstleistung Konform“ zur Übernahme des vollständigen Badebetriebes während der Freibadsaison verpachtet.

 

Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen bedarf dieser Pachtvertrag einer Anpassung und soll nunmehr in einen Betriebsführungsvertrag umgewandelt werden. Die Vertragsverhandlungen mit dem Pächter stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Im Zuge der Neufassung des Vertrages wird seitens des Pächters eine Änderung der Eintrittsentgeltordnung zur Badesaison 2016 angestrebt, die Anlage zum neuen Betriebsführungsvertrag sein wird.

 

Die Kindertagesstätten und Schulen der Ortsteile Theißen, Luckenau und Nonnewitz haben wie bisher innerhalb ihrer Nutzungszeiten freien Eintritt.

 

 

 

 

 

 


 


Anlage

 

Tabellarischer Vergleich der Eintrittsentgelte von Freibädern in der näheren Umgebung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vergleich Eintrittspreise Juli 2015 (14 KB)