Vorlage - VI/STR/40/0224/15
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Der Ortschaftsrat Theißen befürwortet die neue Eintrittsentgeltordnung für das Freibad Theißen ab dem 01.05.2016 wie folgt:
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr | frei |
Kinder pro Tag | 1,50 € |
Jugendliche / Erwachsene pro Tag | 2,50 € |
Ermäßigungsberechtigte pro Tag | 2,00 € |
Familienkarte pro Tag | 6,00 € |
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Zehnerkarte Kinder | 10,00 € |
Zehnerkarte Jugendliche / Erwachsene | 20,00 € |
Zehnerkarte Ermäßigungsberechtigte | 15,00 € |
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Abendkarte ab 17:00 Uhr Kinder | 1,00 € |
Abendkarte ab 17:00 Uhr Jugendliche / Erwachsene | 1,50 € |
Abendkarte ab 17:00 Uhr Ermäßigungsberechtigte | 1,20 € |
kostenlose Nutzung/abweichende Eintrittstarife
(1) Freien Eintritt haben:
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Begleitpersonen von Kindergruppen (max. 1 Begleitperson pro 10 Kinder)
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn diese im Schwerbehindertenausweis
eingetragen sind
Ehrenbürger der Stadt Zeitz
(2) Die Inhaber der „Feuerwehr-Card“ sind unter Vorlage dieser berechtigt, das Sommerbad Theißen zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen während der regelmäßigen Öffnungszeiten kostenlos zu nutzen.
(3) Zu besonderen Anlässen kann von den o. g. Eintrittstarifen abgewichen bzw. von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden.
Definition der Personengruppen
Es gelten als: Kinder |
Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum 14. Lebensjahr
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Jugendliche | Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben bis zum 18. Lebensjahr
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Erwachsene | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben |
Ermäßigungsberechtigte
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Begründung:
Im April 2011 wurde das Freibad Theißen an die Firma „Dienstleistung Konform“ zur Übernahme des vollständigen Badebetriebes während der Freibadsaison verpachtet.
Insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen bedarf dieser Pachtvertrag einer Anpassung und soll nunmehr in einen Betriebsführungsvertrag umgewandelt werden. Die Vertragsverhandlungen mit dem Pächter stehen kurz vor dem Abschluss.
Im Zuge der Neufassung des Vertrages wird seitens des Pächters eine Änderung der Eintrittsentgeltordnung zur Badesaison 2016 angestrebt, die Anlage zum neuen Betriebsführungsvertrag sein wird.
Die Kindertagesstätten und Schulen der Ortsteile Theißen, Luckenau und Nonnewitz haben wie bisher innerhalb ihrer Nutzungszeiten freien Eintritt.
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Anlage
Tabellarischer Vergleich der Eintrittsentgelte von Freibädern in der näheren Umgebung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vergleich Eintrittspreise Juli 2015 (14 KB) |