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Vorlage - VI/STR/32/0236/15  

Betreff: Finanzierung Umbau Gerätehaus Oberstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
08.09.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.09.2015 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat stimmt der Finanzierung des Umbaus des Gerätehauses Oberstadt in Höhe von 700.000 EUR aus Mitteln des Programms STARK V zu. Hierzu wird eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 75.000 EUR bewilligt.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Im Nachtragshaushalt 2015 waren für die Erweiterung der Feuerwache Zeitz 625.000 EUR geplant. Die bisherige Vorplanung hat gezeigt, dass hier eine Erhöhung auf 700.000 EUR nötig ist. Außerdem gibt es zu den geplanten Fördermitteln i.H.v. 120.000 EUR keine Bewilligung.

 

Mit der Verfügung vom 30.7.2015 erfolgte dann die Sperrung u.a. dieser Investitionsmaßnahme aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme. Eine Aufhebung dieser Sperre ist nur durch die Kommunalaufsicht möglich nach Aufnahme dieser Maßnahme in das Fördermittelprogramm STARK V.

 

Damit diese dringend notwendige Maßnahme trotzdem alsbald ausgeschrieben werden kann, soll sie nun über das Programm STARK V in Höhe von 700.000 EUR (Einzahlung) beantragt und realisiert werden. Hieraus ergibt sich bei den Auszahlungen eine Differenz im Vergleich zur Planzahl im Nachtragshaushalt 2015 i.H.v. 75.000 EUR. Diese ist Gegenstand dieser Beschlussfassung.

 

Nach positiver Verbescheidung der Fördermittel kann die Kommunalaufsicht die gesperrten Mittel auch freigeben.