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Vorlage - VI/STR/75/0241/15  

Betreff: Schmutzwasserbeitragssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
16.09.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.09.2015 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0241/15)
Anlagen:
Entwurf Schmutzwasserbeitragssatzung
2015_08_31_1Kalkulationsbericht_MKN_Gesamt

Der Stadtrat beschließt die Schmutzwasserbeitragssatzung.


Zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht betreibt die Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, nach Maßgabe ihrer Abwasserbeseitigungssatzung eine selbständige öffentlich-rechtliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnenwitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen). Eine weitere selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und -behandlung betreibt sie in der Ortschaft Pirkau nach Maßgabe der in diesem Gebiet geltenden Entwässerungssatzung. Während die zuletzt genannte Einrichtung für Pirkau (ehemalige Gemeinde Döbris) nur der Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücken dient, die nach dem 15.06.1991 an die neu errichtete öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen worden sind (sog. Neuanschließer), dient die erstgenannte sowohl den Neuanschließern als auch der Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücken, die vor dem 15.06.1991 an eine zentrale Anlage angeschlossen waren oder über eine dauerhafte Anschlussmöglichkeit verfügten (sog. Altanschlussnehmer). Von den Neuanschließern erhebt die Stadt Zeitz bereits auf Basis der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Döbris (Beitrags-, Gebühren- und Grundstücksanschlusskostensatzung) vom 16.07.2007 in der Fassung ihrer ersten Änderung vom 03.02.2011 sowie auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994 in der Fassung der 5. Änderung vom 01.10.2014 Beiträge für die erstmalige Herstellung (Herstellungsbeitrag I).

 

Wegen der gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA in Sachsen-Anhalt bestehenden Beitragserhebungspflicht, über deren Einhaltung die Kommunalaufsicht wacht, haben jedoch auch die Altanschlussnehmer gem. der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in Form des sog. besonderen Herstellungsbeitrages II (besonderer Herstellungsbeitrag) zur Finanzierung der gleichermaßen ihnen dienenden Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung mitzuwirken. Beim Herstellungsbeitrag II handelt es sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt mit Rücksicht auf die am 15.06.1991 für die sog. Altanschlussnehmer bestehende Vorteilslage um einen um den Aufwand für die Neuanschließer verminderten Herstellungsbeitrag.

Da die durch Änderung des KAG-LSA vom 17.12.2014 eingeführte zeitliche Obergrenze für den Vorteilsausgleich (§ 13b KAG-LSA) eine Höchstgrenze für die Abgabenerhebung nach Entstehen der Vorteilslage definiert und gem. § 18 Abs. 2 KAG-LSA diese zehn Jahre betragende Ausschlussfrist erstmals mit Ablauf des Jahres 2015 für alle sog. Altfälle endet, können die Herstellungsbeiträge II nur noch bis zum 31.12.2015 erhoben werden. Die Stadt Zeitz ist somit verpflichtet, eine satzungsrechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass auch die für den Anschluss an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen) zu erhebenden Herstellungsbeiträge II bis Jahresende 2015 tatsächlich noch erhoben werden können. Im Einzugsbereich der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, die die Stadt Zeitz in der Ortschaft Pirkau betreibt, befinden sich keine Herstellungsbeitrag-II-pflichtigen Grundstücke.

 

Erforderlich ist somit die Einführung des Herstellungsbeitrages II nur in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz. Im Zusammenhang mit der Kalkulation des Herstellungsbeitrages II wurde auch der Herstellungsbeitrag I neu kalkuliert. Grundlage für die Beitragssatzung ist die Globalkalkulation vom 21.08.2015. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Beitragstatbestandes für den Herstellungsbeitrag II wurde die Beitragssatzung komplett überarbeitet und steht hiermit zur Neufassung an.

 

Die Berechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt mithilfe eines nutzungsbezogenen Flächenmaßstabs (Vollgeschossmaßstab). Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt 1,52 EUR/m², für den Herstellungsbeitrag II 0,93 EUR/m². Der Beitragsdeckungsgrad liegt bei 90 %. Übergroße Grundstücke, die überwiegend der Wohnnutzung dienen, werden gem. § 6c Abs. 2 KAG-LSA i. V. m. § 11 Abs. 1 Schmutzwasserbeitragssatzung nur begrenzt herangezogen.

 

Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, der Beitragsberechnung und der Versendung von Beitragsbescheiden wird sich die Stadt Zeitz bzgl. der Herstellungsbeiträge I der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) bedienen. Die Ausfertigung der Bescheide zur Erhebung des Herstellungsbeitrages I bleibt der Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, vorbehalten. Bzgl. der Herstellungsbeiträge II wird sich die Stadt Zeitz zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, zur Beitragsberechnung und zur Ausfertigung der Bescheide der WTE Betriebsgesellschaft bedienen. Die Versendung der Bescheide zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II erfolgt durch die Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.

 


Anlagen:

-          Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung),

-          Bericht zur Beitragskalkulation

-          Beitragskalkulation (CD)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Schmutzwasserbeitragssatzung (188 KB)    
Anlage 2 2 2015_08_31_1Kalkulationsbericht_MKN_Gesamt (214 KB)