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Vorlage - VI/STR/20/0292/15  

Betreff: Aufhebung der Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015 vom 12.11.2015
und
Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
01.12.2015 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.12.2015 
16. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/20/0292/15)
Anlagen:
2. Nachtragssatzung 2015 Änderung Liquikredit
Kopie von Liquiditätsplanung 2015-11 - 2016-04 Beschluss
Kopie von Liquiditätsplanung 2015-11 - 2016-04 Beschluss_1

Der Stadtrat hebt den Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015 vom 12.11.2015 auf und beschließt die aktuell vorliegende 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Jahr Haushaltsjahr 2015.

 


Gesetzliche Grundlage:

 

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

§ 103

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/20/0273/15

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/20/0273/15

 

Begründung:

 

Die durch den Stadtrat am 12.11.2015 beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung wies im § 4 einen Höchstbetrag des Liquiditätskredites in Höhe von 14,4 Mio. Euro aus.

 

Die Einzahlungen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer für den Monat November 2015 in Höhe von 1,7 Mio. Euro wurden für den 05.11.2015 durch das Land Sachsen-Anhalt zur Zahlung angekündigt und dementsprechend auch in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Entgegen des angekündigten Zahlungstermins erfolgte die Einzahlung auf dem Konto der Stadt Zeitz bereits mit Wertstellung vom 29.10.2015.

Somit erhöhte die Zahlung bereits den Kassenbestand im Monat Oktober.

 

Damit standen zusätzliche Einzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro für den Monat November zur Verfügung, die den Kassenmittelbestand unkorrekterweise erhöhten.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Zahlung zum Herstellungsbeitrag II an den Eigenbetrieb Abwasser, welche im März 2016 zur Zahlung fällig wird, auf den aktuell bekannt gewordenen Betrag von 545.000 Euro geändert.

 

Des Weiteren wurde der Kassenmittelbestand auf das Monatsende, also auf den 31.10.2015, zurückdatiert.

 

Die Korrektur der Liquiditätsplanung ergibt, dass im Monat April 2016 ein Liquiditätskredit in Höhe von 15.944.912 Euro benötigt werden könnte.

 

Da in der Liquiditätsplanung davon ausgegangen wird, dass insbesondere die Zahlungen pünktlich geleistet werden, also keine Zahlungsverschiebungen berücksichtigt wurden, ist der Liquiditätskredit in der Nachtragshaushaltssatzung geringfügig aufgerundet und damit in Höhe von 16.000.000 Euro eingestellt.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtragssatzung 2015 Änderung Liquikredit (26 KB)    
Anlage 2 2 Kopie von Liquiditätsplanung 2015-11 - 2016-04 Beschluss (12 KB)    
Anlage 3 3 Kopie von Liquiditätsplanung 2015-11 - 2016-04 Beschluss_1 (37 KB)