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Vorlage - VI/STR/65/0309/15  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.01.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2016 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0309/15)
Anlagen:
Geltungsbereich Gewerbegebiet Geußnitzer Str 3._1

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Das Gelände ist teilweise bereits bebaut.

Da die dort vorhandene Bebauung noch keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach den Kriterien des § 34 BauGB darstellt, ist eine Genehmigung weiterer Bauvorhaben bzw. Erweiterungen oder Nutzungsänderungen gemäß § 34 BauGB dort ohne verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) nicht möglich.

Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden sollen die zulässigen Nutzungen im Bebauungsplanverfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, sodass auch für die zukünftigen Nutzer Planungssicherheit hergestellt wird. Dies betrifft speziell die Lärmproblematik in Bezug auf die nächstgelegene Wohnnutzung und das Krankenhaus der Stadt Zeitz.

 

Es ist bereits ein Investor mit Ansiedlungsabsichten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhanden.

 


Anlage:

Geltungsbereichskarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Gewerbegebiet Geußnitzer Str 3._1 (124 KB)