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Vorlage - VI/STR/63/0310/15  

Betreff: Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2016 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/SSTR/63/0310/15)

Der Stadtrat beschließt, der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz (Spende) in Höhe von 25.000,00 € von der Hermann Reemtsma Stiftung zur Finanzierung von Ausgaben der Gesamtmaßnahme des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz zur Anrechnung auf den Eigenanteil zuzustimmen.


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz LSA § 99 Abs. 6,

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz,

Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung (Regelwerk) Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz darf zur Erfüllung einzelner Aufgaben, im vorliegenden Fall zur Aufbringung des städtischen Eigenanteils zum Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, Zuwendungen annehmen.

 

In Fällen von besonderer Bedeutung, wenn die Spendenleistung einen Wert von 15.000 € überschreitet, ist die Genehmigung durch den Stadtrat erforderlich. Diese Norm dient grundsätzlich der Schaffung von Transparenz bei der Annahme von Zuwendungen.