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Vorlage - VI/STR/63/0324/16  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, Stand 27.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.03.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.03.2016 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0324/16)
Anlagen:
Anlage SAN STR 17.03.2016
Anlage STD STR 17.03.2016
Anlage ASO STR 17.03.2016

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen  „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019.

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt/ Finanzplan einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme-Kosten-Plänen, Stand 27.01.2016 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Gesetzliche Grundlage:

StäBauFRL LSA 2015

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/63/0145/1203/15

VI/STR/63/0160/2304/15

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Der Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2015 (Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2019) wurde am 23. November  für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) an die Stadt übergeben. Für das Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“ (ASO) liegen die Teilwiderrufsbescheide für nicht in Anspruch genommene Fördermittel aufgrund von Kürzungen im Haushaltsjahr 2015 seit Anfang Dezember 2015 vor. Als Anlagen sind die aktualisierten Maßnahme-Kosten-Pläne beigefügt.

 

Städtebaulicher Denkmalschutz – STD

 

Die Bewilligung für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“  weist einen Kostenrahmen i.H. von 1.562.500 € aus und stellt den ersten Teil der Finanzierung des Vorhabens Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster  dar. Für den restlichen Teil wurde der Förderantrag zum 30.11.2015  im Programmjahr 2016 gestellt. Grundlage bilden  die  in der Leistungsphase 3 ermittelten Baukosten i.H. von 3.890.000 €. Der Schulträger hat seine mit Erhöhung der Baukosten einhergehende höhere Eigenbeteiligung zugesichert.

Dem Landesverwaltungsamt wurden die Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 am 29.07.2015 zur Prüfung übergeben, der Bauantrag für das gesamte Kloster (Evangelische Grundschule + Instandsetzung/Modernisierung Klausurgebäude) wurde zur Genehmigung eingereicht.

 

Zur gleichzeitig eingereichten Fördermittelantragstellung innerhalb des aktuellen Projektauf-

rufes 2016 im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen per 12.11.2015 für den restlichen Teil der Kosten liegt noch keine Information aus Bonn vor.

 

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – ASO

 

Für bewilligte, aber wegen Kürzungen im Haushaltjahr 2015 nicht mit kommunalen Eigenmitteln untersetzte Fördermittel war die Erfassung  der fehlenden Eigenmittel im Haushaltsplan 2016 geplant. Da die Darstellung dieser 241.100 € Eigenmittel als nicht machbar bewertet werden muss, wurden die Fördermittel i.H. von 482.200 €  in 2015 nicht in Anspruch genommen. Die Teilwiderrufsbescheide für die Programmjahre 2012 und 2013 liegen in entsprechender Höhe vor. Die Neugestaltung der Besenstraße mit Nebenanlagen musste deshalb bis auf weiteres verschoben werden.

Die Kosten für  der  Neugestaltung Brühl-Straßen/ Gehwege wurden entsprechend der Auftragsvergabe und den vertraglich vereinbarten Archäologieaufwendungen aktualisiert.

Die FFG Brühl zwischen Scharren- und Rothestraße  beinhaltet auch den Abbruch von Brühl 5. Gegen das Urteil zur Gewährung des  Abbruchs des Vorderhauses Brühl 5  hat die Obere Denkmalschutzbehörde als Beklagte Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Erst nach der Entscheidung des OVG  sollen die Brach- und Abbruchflächen unterhalb des querenden Fußweges zur Zwischennutzung hergerichtet werden (Begradigung, Beschotterung, Weiterführung Gehweg entlang der Scharrenstraße).

Die Instandsetzung und Modernisierung von Neumarkt1/Luthergasse 6 wird im Frühjahr mit der Freiflächengestaltung ihren Abschluss finden. Begonnen wurden  die Ordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Innenbereich des Quartiers Nr. 15  zwischen Neumarkt/ Michaeliskirche/ Roßmarkt/ Kramerstraße  2015 mit dem Rückbau der Hintergebäude von Neumarkt 3. Derzeit wird die Planung für den Ersatzneubau von Neumarkt 2 erarbeitet, Baubeginn könnte Herbst 2016 sein. In weiteren Schritten sollen Bestandserfassung und Vorplanungen mit dem Ziel der Neugestaltung des Quartiersinnenbereiches geleistet werden.

 

Sanierung – SAN

 

Das Programm „Stadtsanierung“ wurde  vom Bund mit dem Programmjahr 2013 geschlossen.

Die bis zum Haushaltsjahr 2015 bewilligten Städtebaufördermittel und sanierungsbedingte Einnahmen  werden, wie bereits beschlossen eingesetzt. Die  Ordnungsmaßnahme auf dem  Grundstück Neumarkt 16 konnte 2015 abgeschlossen werden. Nach Abbruch der Bebauung auf den Grundstücken Kalkstraße 24/ Voigtsmauer 6 sind dort noch Restleistungen  zu erbringen.

 

 

Anlagen:

Maßnahme-Kosten-Pläne der Programme SAN; STD und ASO, Stand 27.01.2016

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage SAN STR 17.03.2016 (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage STD STR 17.03.2016 (49 KB)    
Anlage 3 3 Anlage ASO STR 17.03.2016 (26 KB)