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Vorlage - VI/STR/75/0339/16  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
13.04.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.04.2016 
20. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0339/16)
Anlagen:
Jahresabschluss und Lagebericht WJ 2014 EB ABZ
EB Abwasser_JA 2014_Bericht RPA

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2014 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014

1.1               Bilanzsumme48.874.434,36 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen45.764.058,68 EUR

              - das Umlaufvermögen3.102.115,62 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.438,63 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital4.682.962,25 EUR

              - die Sonderposten9.182.204,66 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse8.663.329,94 EUR

              - die Rückstellungen1.129.297,27 EUR

              - die Verbindlichkeiten23.886.640,24 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.330.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn356.971,76 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.123.768,79 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen5.766.797,03 EUR

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen356.971,76 EUR

 


Begründung:

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 22.02.2016.

Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 


Anlagen:

Prüfbericht vom 22.02.2016 (für Betriebsausschussmitglieder im Original)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss und Lagebericht WJ 2014 EB ABZ (119 KB)    
Anlage 2 2 EB Abwasser_JA 2014_Bericht RPA (1296 KB)