Vorlage - VI/STR/75/0339/16
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Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2014
1.1 Bilanzsumme48.874.434,36 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen45.764.058,68 EUR
- das Umlaufvermögen3.102.115,62 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.438,63 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital4.682.962,25 EUR
- die Sonderposten9.182.204,66 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse8.663.329,94 EUR
- die Rückstellungen1.129.297,27 EUR
- die Verbindlichkeiten23.886.640,24 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.330.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn356.971,76 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.123.768,79 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen5.766.797,03 EUR
- Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.
3. Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen356.971,76 EUR
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 22.02.2016.
Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 22.02.2016 (für Betriebsausschussmitglieder im Original)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Jahresabschluss und Lagebericht WJ 2014 EB ABZ (119 KB) | |||
2 | EB Abwasser_JA 2014_Bericht RPA (1296 KB) |