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Vorlage - VI/STR/OB/0340/16  

Betreff: Beteiligungsbericht 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
09.06.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.04.2016 
20. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
16.06.2016 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2016

Gesetzliche Grundlage:

§ 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.

 

Der Beteiligungsbericht 2016 wird hiermit für das Ertragsjahr 2014

(Abwasserzweckverband Zeitzer Land Ertragsjahr 2013) entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.