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Vorlage - VI/STR/65/0343/16  

Betreff: Maßnahmen des Förderprogramms "Stadtumbau Ost" im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel und beantragten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
18.05.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.06.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.06.2016 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0343/16)
Anlagen:
Anlage 15 MKFZ-Plan Aufwertung
Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. 2 FG 2 2016 MBl LS
Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. FG 3 2016 MBl LS
Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. FG 4 2016 MBl LS
Anlage 15 FG 2 MKFZ-Plan RB 2016 MBl LS

 

Der Stadtrat beschließt, die erforderlichen Mittel für die Förderung Stadtumbau Ost im Haushalts- und Finanzplan 2016 bis 2019, zum Zweck der finanziellen Absicherung der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 sowie der für die im Programmjahr 2016 beantragten zu fördernden Maßnahmen, einzustellen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Punkt 9.2 Ff der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL) vom 25.11.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015

 

§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014

§ 149 Baugesetzbuch (BauGB)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Für die Beantragung der Fördermittel in den Städtebauförderprogrammen ist die Einholung der Stellungnahme von der Kommunalaufsicht erforderlich: gemäß Nr. 9. 2 f der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL) vom 25.11.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015 ist die „Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme und Erbringung des kommunalen Eigenanteils, Bestätigung der Kommunalaufsicht, dass ausreichende Haushaltsmittel einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für die Durchführung der geplanten Maßnahme inklusive der Folgekosten zur Verfügung stehen werden“ der Bewilligungsstelle (Landesverwaltungsamt) vorzulegen. Diese prüft, ob die beantragende Gemeinde, hier die Stadt Zeitz in der Lage ist, den im Fall der Bewilligung der beantragten Fördermittel erforderlichen Eigenanteil bereitzustellen.

Der Prüfvorgang der Kommunalaufsicht erfolgt auf Grundlage des Haushaltsplanes bzw. falls noch kein beschlossener und genehmigter Haushaltsplan vorliegt, an Hand eines Beschlusses vom Stadtrat, ob die damit verbundenen Investitionen unabweisbar sind.

Wenn die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bis zum 30.06.2016 nicht vorgelegt werden kann, erfolgt auch keine Bewilligung der beantragten Fördermittel.

Für das Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ liegen Fördermittelbescheide aus den Programmjahren 2015 und früher für die Fördergebiete:

 

  • FG 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“
  • FG 2 „Sanierung und Rückbau des industriell gefertigten Wohnungsbaus“
  • FG 3 „Sanierungsgebiet Stadtmitte“
  • FG 4 „Sanierung und Rückbau von Altbauten der Untertstadt“

 

in den Programmbereichen Aufwertung und Rückbau vor.

 

Fördergebiet 1 (FG 1) „Erhaltung und Pfleger der Altbauten des Gründerzeitgebietes“

 

Für das Programmjahr 2016 wurde ein Fördermittelantrag gestellt, in dem sich die Beantragung auf finanzielle Unterstützung von Bund und Land über die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 in Höhe von 1.330.000,00 € erstreckt. Zur Sicherung der Gesamtmaßnahme muss die Gemeinde 1/3 der Förderung, hier 448.000,00 € aus Eigenmitteln in die Haushalts- und Finanzplanung aufnehmen. Aus den beiliegenden MKFZ-Plänen sind die einzelnen Objekte und die Jahresscheiben der Beantragung ersichtlich.

Eine Bewilligung hierfür liegt gegenwärtig noch nicht vor.

 

Fördergebiet 2 (FG 2)  „Sanierung und Rückbau des industriell gefertigten Wohnungsbaus“

 

Der geplante und beantragte Rückbau des kompletten Wohngebäudes Dietrich- Bonhoeffer- Straße   76- 79 im Programmjahr 2016 ist eine weitere Maßnahme der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH im Förderbereich Rückbau in Zeitz Ost. Der tatsächliche physische Rückbau des Wohngebäudes Dietrich- Bonhoeffer- Straße 76- 79  soll im Haushaltsjahr 2018 erfolgen, da das Gebäude noch leergelenkt werden muss. Die Maßnahme entspricht den Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2010.

 

Für die Kindertagesstätte Anna- Magdalena- Bach- Straße 22 gibt es aufgrund des demographischen Wandels innerhalb der Stadt Zeitz und der daraus resultierenden Wohngebäudeabrisse besonders im Fördergebiet 2 keine Nutzung mehr. Die o.g. Kita soll daher als Ordnungsmaßnahme im Programmbereich Aufwertung entsprechend den Zielen der Stadtentwicklungskonzeption rückgebaut werden und die Fläche der Wohnumfeldverbesserung dienen.

 

Fördergebiet 3 FG 3 „Sanierungsgebiet Stadtmittel“

 

Im Programmjahr 2016 wurde im Programmbereich Aufwertung die Einzelmaßnahme: Notsicherung Kalkstraße 34/35 beantragt. Die Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz ist ein wesentliches Ziel in diesem Fördergebiet, das dem Sanierungsgebiet der Stadt Zeitz entspricht und bei dem es sich um die historische Altstadt der Stadt Zeitz handelt. Daher ist das Motto des 2010 fortgeschriebenen SEK: „Hinein in die Mitte“. Dieses Ziel setzt jedoch das Vorhandensein des notwendigen, sanierten Wohnraums und die entsprechende Infrastruktur voraus. Diese Maßnahme liegt im Quartier 2  des  Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet als eigenständigem Bestandteil des 2010 fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz. Sie entspricht den Zielen der Stadtentwicklung Zeitz.

 

Fördergebiet 4 (FG 4)  „Sanierung und Rückbau von Altbauten der Unterstadt“

 

Eine wichtige Aufgabe im Stadtumbau im Fördergebiet 4  ist die Wohnumfeldverbesserung. So haben viele Einwohner im Fördergebiet den Wunsch nach einem Spielplatz an die Stadtverwaltung Zeitz herangetragen. Ein Spielplatz würde dieses Fördergebiet  auch für junge Familien attraktiver machen. In der letzten Änderung der Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz im Jahr 2005  wurde daher  die Errichtung eines Spielplatzes  im Stadtteil Aue- Aylsdorf  durch den Stadtrat beschlossen. Trotz intensiver Bemühungen gelang es der Stadtverwaltung lange nicht, ein geeignetes städtisches Grundstück für die Errichtung eines  Spielplatzes  zu finden. Mit Schreiben vom  8. 3. 2013 hat die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als aktivster Partner der Stadt Zeitz im Stadtumbau der Stadt Zeitz das Grundstück Hauptstraße 2 Gemarkung Zeitz, Flur 18, Flurstück 126/3   zum Kauf angeboten. Dieses Grundstück wurde daher für die Errichtung des (einzigen) Spielplatzes im Stadtteil Aue- Aylsdorf (Fördergebiet 4 Stadtumbau Ost) ausgewählt. Die Maßnahme entspricht den Zielen des Stadtumbau im Fördergebiet 4 der Stadt Zeitz. Im Förderantrag Programmjahr 2016 enthalten sind auch die Kosten für den Grundstücksankauf und den Gebäudeabbruch der noch aufstehenden Nebenanlagen. Die Maßnahme soll in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 umgesetzt werden.

 

Die vorgenannte Einzelmaßnahme im Programmbereich Aufwertung entspricht den Zielen des 2010 fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz.

 

 

 

 


Anlagen:

Maßnahme-Kosten-Finanzierung- und Zeitpläne (MKFZ-Pläne)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 15 MKFZ-Plan Aufwertung (165 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. 2 FG 2 2016 MBl LS (85 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. FG 3 2016 MBl LS (85 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 15 MKFZ-Plan Aufw. FG 4 2016 MBl LS (86 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 15 FG 2 MKFZ-Plan RB 2016 MBl LS (28 KB)