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Vorlage - VI/STR/40/0350/16  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € zu.

Die Verausgabung der Mittel soll auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für folgende Zwecke erfolgen:

  • Herbstmarkt
  • Zuckerfest
  • Heinrich-Schütz-Musikfest
  • Vorbereitung für 1050 Jahre Zeitz
  • stadteigene Kulturveranstaltungen im Capitol Zeitz

 


Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit Kooperationsvereinbarung zwischen der Sparkasse Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz vom 29.03.2016 wurde vereinbart, dass die Sparkasse im Jahr 2016 folgende Projekte der Stadt für ihre Imagewerbung nutzt: Kinderfest, Herbstmarkt, Zuckerfest, Heinrich-Schütz-Musikfest, stadteigene Kulturveranstaltungen im Capitol Zeitz und bei Werbemaßnahmen für das Stadtfest 2017 zum 1050-jährigen Bestehen der Stadt Zeitz.

 

Die Stadt sichert der Sparkasse den öffentlichkeitswirksamen Verweis auf die Unterstützung in der eigenen Pressearbeit zu und stellt folgende Werbemöglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Logo-Werbung auf Plakaten, Flyern und Eintrittskarten
  • Anzeigenwerbung
  • Anbringen von Spannbändern und Fahnen am Veranstaltungsort

 

Für die genannten Werbemöglichkeiten zahlt die Sparkasse eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 10.000 €.

 

Am 08.04.2016 ging für den beschriebenen Zweck die Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € ein.