Vorlage - VI/STR/40/0350/16
|
|
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € zu.
Die Verausgabung der Mittel soll auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für folgende Zwecke erfolgen:
- Herbstmarkt
- Zuckerfest
- Heinrich-Schütz-Musikfest
- Vorbereitung für 1050 Jahre Zeitz
- stadteigene Kulturveranstaltungen im Capitol Zeitz
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Mit Kooperationsvereinbarung zwischen der Sparkasse Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz vom 29.03.2016 wurde vereinbart, dass die Sparkasse im Jahr 2016 folgende Projekte der Stadt für ihre Imagewerbung nutzt: Kinderfest, Herbstmarkt, Zuckerfest, Heinrich-Schütz-Musikfest, stadteigene Kulturveranstaltungen im Capitol Zeitz und bei Werbemaßnahmen für das Stadtfest 2017 zum 1050-jährigen Bestehen der Stadt Zeitz.
Die Stadt sichert der Sparkasse den öffentlichkeitswirksamen Verweis auf die Unterstützung in der eigenen Pressearbeit zu und stellt folgende Werbemöglichkeiten zur Verfügung:
- Logo-Werbung auf Plakaten, Flyern und Eintrittskarten
- Anzeigenwerbung
- Anbringen von Spannbändern und Fahnen am Veranstaltungsort
Für die genannten Werbemöglichkeiten zahlt die Sparkasse eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 10.000 €.
Am 08.04.2016 ging für den beschriebenen Zweck die Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € ein.