Vorlage - VI/STR/65/0353/16
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Der Hauptausschuss beschließt:
1. die Aktualisierung der Maßnahme „Erweiterung Feuerwehr“ hinsichtlich der
Bauabschnitte sowie der vorliegenden Kostenermittlung
2. die Aktualisierung der Prioritätenliste (einschl. aktualisierte Kostenschätzungen)
Feuerwache Bauabschnitt
| Kosten in € |
Neubau Fahrzeughallen, Sozialbereiche, Lager (einschl. Baunebenkosten für das Gesamtvorhaben) | 1.215.214 |
Neubau Kinder- und Jugendbereich (Haustechnik; Bauwerkskosten bereits in voriger Position enthalten) | 27.015 |
Schlauchturm | 40.750 |
Gesamtkosten |
1.282.979 |
Über weitere Veränderungen der Kosten bspw. im Rahmen der Ausschreibung bzw. der Bauausführung ist der Bauausschuss zu informieren.
Somit verbleiben im Förderprogramm STARK V noch 982.902 € zur Realisierung der weiteren Maßnahmen.
Prioritätenliste
Priori-tät | Maßnahme | Kosten-schätzungen in € | Bemerkungen |
1 | Erweiterung Feuerwache | 1.282.979 |
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2 | Gründungsertüchtigung Kita Theißen | 86.137 | Ursprünglich Maßnahme Nr. 4 |
3 | Ersatz Straßenbeleuchtung im OT Kayna | 85.026 | Ursprünglich Maßnahme Nr. 8 |
4 | Ersatz Straßenbeleuchtung in den OT Geußnitz und Suxdorf | 33.260 | Ursprünglich Maßnahme Nr. 8 |
5 | Ersatz Straßenbeleuchtung im OT Luckenau | 26.478 | Ursprünglich Maßnahme Nr. 8 |
6 | Grundhafter Ausbau Steinsgraben Steintorvorstadt bis Humboldtstraße – Gemeinschaftsmaßnahme EB Abwasser Wirtschaftsplan 2017
| 869.933 | Ursprünglich Maßnahme Nr. 2 |
| Gesamtkosten | 2.383.813 |
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| Zur Verfügung stehende Mittel | 2.265.881 |
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| Finanziell nicht abgedeckt | 117.932 | Einsparungen beim Steinsgraben möglich, wenn Teilbereiche nicht ausgebaut werden (z.B. Abschnitt zwischen Schulstraße und Humboldtstraße) |
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalinvestitionsfördergesetz
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/65/0235/15
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Feuerwache – Maßnahme Nr. 1
Bisher war planungsseitig erfasst, dass zur Schaffung von 2 zusätzlichen Fahrzeugstellflächen, der Errichtung von größeren Sozial- und Lagerräumen sowie dem Umbau eines 3. Stellplatzes gemäß den geltenden DIN-Vorschriften ein geschätzter Kostenumfang von 700 T€ ausreichen würde.
Damit sollten sogar noch ein Schulungsraum und Toiletten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie zur Brandschutzerziehung errichtet werden. Aufbauend auf den nun weiter fortgeführten Planungsarbeiten und den dadurch detaillierteren Erkenntnissen zum vorhandenen Bestandsgebäude und den darin installierten Technischen Anlagen ist überaus deutlich geworden, dass z. B. die Auswirkungen und Eingriffe in die vorhandene Gebäude-Tragkonstruktion und installierten Anlagen einen wesentlich höheren Aufwand erfordern. Auch muss ein Teil der Energie-/Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien erfolgen. Dazu ist geplant, eine PV-Anlage auf dem Dach des neu zu errichtenden Anbaus zur Eigenversorgung zu installieren. Dieses Erfordernis hat sich erst jetzt mit der Entscheidung zu einem neuen/zweiten Wärmeerzeuger für den Gebäudekomplex der Feuerwache Steinsgraben 27 ergeben.
Weiterhin soll im Zuge des geplanten Baugeschehens auch eine Leitungsverbindung (Elektro- und EDV-Kabel) zwischen Feuerwache und Rathaus entstehen, um den Anforderungen des Katastrophenschutzes besser Rechnung tragen zu können. Über diese Leitungsverbindung kann dann das Rathaus teilweise vom Notstromaggregat der Feuerwache bei Netzstromausfall versorgt und eine gesicherte Verbindung zum Zentralrechner zwischen Feuerwehr und Rathaus gewährleistet werden.
Dies sind alles Maßnahmen, die erhöhte Bauaufwendungen erfordern und dadurch kostenseitig diese Steigerung verursachen.
In diesem Zusammenhang sei auch noch auf die bei der sicherheitstechnischen Überprüfung der feuerwehrtechnischen Einrichtung durch die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte (Protokoll vom 14.01.2014 – siehe Anlage) festgestellten baulichen Mängel hingewiesen werden.
Ziel muss es sein, diese im Zuge des bevorstehenden Baugeschehens mit zu beseitigen, auch wenn das zu einer Steigerung des Bauaufwandes / der Baukosten führt.
Da gemäß Punkt 2 dieses Protokolls ein Warnanstrich an den Stützen in den vorhandenen Fahrzeughallen als ausreichend angesehen wird, soll der Umbau der Fahrzeughalle Altbau vorerst nicht erfolgen.
Dieser Umbau wurde vom beauftragten Planungsbüro zusätzlich noch mit rd. 215.571 € veranschlagt.
Im Rahmen des Umbaus am Bestandsgebäude wird noch geprüft, inwieweit gleichzeitig die Erneuerung des Antriebes bzw. der Steuerung der Tore realisiert werden kann.
Folgende aktuelle Informationen gibt es zu den weiteren geplanten Maßnahmen aus dem STARK V Förderprogramm:
Im Rahmen der zur Antragstellung notwendigen Gespräche mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurden die Maßnahmen
Nr. 6 (alt) - Bürgerhaus Luckenau (ehem. Schule) Dacherneuerung und
Nr. 7 (alt) - Kegelbahn Geußnitz
als nicht förderfähig angesehen (keine Pflichtaufgabe der Gemeinde).
Die Maßnahme Nr. 2 (alt Nr. 4) - Gründungsertüchtigung Kita Theißen soll wie beantragt nach Bewilligung umgesetzt werden, um das Objekt baulich abzuschließen.
Die Maßnahmen 3 bis 5 – Ersatz der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Ortsteilen wurden beantragt und deren Umsetzung ist zwingend erforderlich, da im Rahmen der Erneuerung der Mittel- und Niederspannungsleitungen durch die Redinet GmbH in den Ortsteilen Kayna, Geußnitz, Würchwitz (Suxdorf) und Luckenau die Freileitungen durch Erdverlegung seit 2015 ersetzt werden. Noch 2016 sollen die Freileitungsmasten, an denen die Straßenbeleuchtung mit angebracht ist zurückgebaut werden. Das bedeutet, dass es den betroffenen Bereichen keine Straßenbeleuchtung mehr würde.
Im Zuge der Kabelneuverlegung der Redinet GmbH wurden bereits die Kabel für die Straßenbeleuchtung mit verlegt und die notwendigen Masthülsen gesetzt. Hierzu besteht ein Vertrag zwischen der Redinet GmbH und der Stadt Zeitz zur Vorfinanzierung dieser Leistung. Die angegebenen Kosten beinhalten die Beleuchtungsmasten und die Leuchtkörper.
Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium/Investitionsbank LSA wird im Programm Stark V nur der unrentierliche Gemeindeanteil zu 100 % gefördert, d.h. mögliche Einnahmen wie z.B. Straßenausbaubeiträge müssen auf der Grundlage der gültigen Satzung erhoben werden. Bei der Straßenbeleuchtung sind das 50 % der Gesamtkosten, dies wurde bei den Kostenschätzungen in der Tabelle bereits berücksichtigt.
Die Maßnahme 6 – Gemeinschaftsmaßnahme Kanal- und Straßenbau Steinsgraben mit dem EB Abwasserbeseitigung ist aus technischer Sicht dringend erforderlich. Der vorhandene Kanal ist abgängig und wurde in den Wirtschaftsplan des EB 2017 aufgenommen. Der Ausbau des Steinsgrabens ist eine Fortführungsmaßnahme des Brühls.
Hier wird bezüglich der Straßenausbaubeiträge analog der Maßnahmen 3 – 5 verfahren.
Die Maßnahme Nr. 3 (alt) - Stützmauer Steinsgraben (südlich) wird als Einsparpotential durch eine kostengünstigere Reparatur ersetzt.
Anlagen:
Schreiben Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Schreiben FW-Unfallkasse Mitte (2171 KB) |