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Vorlage - VI/STR/10/0366/16  

Betreff: Bestätigung der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortschaft Luckenau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Ratsangelegenheiten
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.06.2016 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   

In der Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau am 08.06.2016 wurde

 

 

                    ……………………………………………………

 

zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin gewählt.

 

Der Stradtrat bestätigt die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Luckenau.

 


Gesetzliche Grundlage: § 85 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Ortschaftsrates  von Luckenau am 08.06.2016 wurde

 

………………………………………………. aus der Mitte der Ratsmitglieder zum/zur Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterin gewählt.

Der Ortschaftsrat Luckenau besteht gemäß § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz aus 5 Mitgliedern.

 

Die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

Die Amtszeit des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin endet mit der des Ortschaftsrates.

 

Weitere Angaben aus der Sitzung des Ortschaftsrates von Luckenau am 08.06.2016 erfolgen zur Sitzung des Stadtrates am 16.06.2016.