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Vorlage - VI/STR/75/0396/16  

Betreff: Änderung des KAG LSA vom 17.06.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Anhörung
17.08.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlagen Info-Vorlage - Änderung des KAG LSA

Am 17. Juni 2016 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Dieses Gesetz wurde am 23.06.2016 veröffentlicht und trat am 24.06.2016 in Kraft.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage finden Sie dazu folgende Unterlagen:

 

-          Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 17.Juni 2016, GVBl. LSA Nr. 14/2016 S. 202,

-          Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit Begründung, Drucksache 7/70 des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 26.05.2016,

-          Gemeinsame Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt und des Wasserverbandstages e.V. vom 23. Mai 2016

-          Gemeinsames Schreiben Städte- und Gemeindebund und Wasserverbandstag e.V. vom 06. Juli 2016.

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes hat der Betriebsleiter bei der Kommunalaufsicht in Naumburg vorgesprochen und die Möglichkeit abgefragt, den § 13c des KAG anzuwenden.

 

Dessen Anwendung, welche auch erst durch die Inkraftsetzung einer Änderungssatzung zur bestehenden Schmutzwasserbeitragssatzung im Ortsrecht verankert werden müsste bedeutet, dass die Vollziehung von wirksam ergangenen Bescheiden zum Herstellungsbeitrag II, gegen die Widerspruch und/oder Klage eingelegt wurde so lange ausgesetzt werden könnte, bis diese im Einzelfall unanfechtbar geworden sind. Es dürften also auch keine Handlungen gegen diejenigen Bürger unternommen werden, die Ihren Herstellungsbeitrag II bisher nicht oder nur teilweise beglichen haben.

 

Nach Aussage der Kommunalaufsicht wird diese Ihr Augenmerk bei der Genehmigung der zukünftigen Wirtschaftspläne darauf legen, dass die ins Soll gestellten Einnahmen aus dem Herstellungsbeitrag II auch kassenwirksam zur Ausgabe kommen, bevor wieder Kreditgenehmigungen erteilt werden.

Derzeit ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb bereits im Wirtschaftsjahr 2017 auf Grund der bestehenden Außenstände beim Herstellungsbeitrag II ohne die Aufnahme eines Kredites keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.