Vorlage - VI/STR/75/0398/16
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Gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wird dem Betriebsausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar - 30. Juni 2016 vorgelegt sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. Juni 2016 informiert.
Dabei wurde der am 28. Januar 2016 im Stadtrat bestätigte Wirtschaftsplan 2016 (in der Fassung vom 18. Dezember 2015 mit letzten Änderungen vom 19. Januar 2016) zeitanteilig zu 50 % in Ansatz gebracht.
Im Ergebnis zum 30. Juni 2016 (Ist) wurden insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen kalkulatorisch ermittelte Beträge berücksichtigt. Wesentliche Planabweichungen in der Erfolgsrechnung werden erläutert. In der Darstellung zur Abweichung des Vermögensplanes werden die zurzeit erfassten Werte ausgewiesen.
1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
1.1 Erfolgsplan
1.2 Erläuterungen zu den wesentlichen Planabweichungen
Januar bis Juni 2016
Das geplante Periodenergebnis (Erfolgsplan) von 128 TEUR wird um 253 TEUR
(Periodenergebnis 30. Juni 2016: 381 TEUR) überschritten.
Im Folgenden werden wesentliche Planabweichungen erläutert:
Pos. TEUR
Nr.
1. Umsatzerlöse.....................................................45
- Auflösung Gebührenausgleichsverbindlichkeit (2012 - 2014)
(erfolgt zum Jahresende)..............................................-19
- geringere Erlöse aus der Abwasserdurchleitung und Fäkalschlammanlieferung
(Umland).......................................................-4
- höhere Erlöse aus der Auflösung vom Herstellungsbeitrag II
(im Wirtschaftsplan 2016 keine Darstellung, wegen unsicherer Rechtslage).......68
2. sonstiger betrieblicher Ertrag.........................................-20
- geringere Erträge aus Kostenerstattungen................................-8
- höhere Erträge aus Nebenerlösen
(u. a. Mahngebühren, Säumniszuschläge, Miete).........................10
- geringere Erlöse aus der Auflösung der Fördermittel im Kanalbereich
(da Investitionen noch nicht fertiggestellt sind)...........................-43
- höhere Erlöse aus Gutschriften des Wirtschaftsjahres 2015
(Kalkulation Herstellungsbeitrag II)....................................21
3. Materialaufwand.................................................173
- geringere Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe...................19
- geringerer Aufwand für Strom/Gas/Wasser.............................16
- geringerer Aufwand für Fremdmaterial.................................3
- geringere Aufwendungen für bezogene Leistungen........................154
davon aus:
- geringeren zeitanteiligen Fremdleistungen
(Jahreswartungsverträge, geringerer Reparaturaufwand).................96
- geringere zeitanteilige Entsorgungs- und
Verwertungsaufwendungen.......................................26
- geringerer Aufwand aus sonstigen Fremdleistungen
(u. a. Abrüstung/Abblendung, Kfz-Kosten, Laborleistungen)...............32
5. Abschreibungen...................................................61
- geringere zeitanteilige Abschreibungen aufgrund noch nicht fertiggestellter
Investitionen im II. Quartal 2016
6. sonstige betriebliche Aufwendungen...................................-18
davon aus:
- höheren Aufwendungen aus ganzjährigen
Versicherungsbeiträgen für 2016..................................-12
- höhere zeitanteiligen Rechts- und Beratungskosten.......................-6
7. Zinsergebnis......................................................8
davon aus:
- höheren Zinserträgen..............................................2
- geringere zeitanteilige Zinsaufwendungen...............................6
Die zum 30. Juni 2016 noch nicht in Anspruch genommenen Mittel, insbesondere in den bezogenen Leistungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, werden in den weiteren Quartalen 2016 benötigt.
Die ertragswirksame Auflösung des Herstellungsbeitrages II, die aufgrund unklarer rechtlicher Bewertung kein Bestandteil im Wirtschaftsplan 2016 ist, wurde auf Basis des erhobenen Gesamtbetrages mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatzes ermittelt und berücksichtigt.
2. Abwicklung des Vermögensplanes
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