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Vorlage - VI/STR/40/0411/16  

Betreff: Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalts- und Rechnungswesen
Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Fachbereich Soziales Zeitz Fachbereich Baurecht
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Nachholg. Genehmigung Spenden 2014
Nachträgliche Genehmigung Sponsoring 2015

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt nachträglich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015, die in den Anlagen einzeln ausgewiesen sind.


Gesetzliche Grundlage:  § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

     Sachsen-Anhalt (LVG (LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben der Stadt Zeitz vom 05.10.2015 und 14.03.2016 wurden der Kommunalaufsichtsbehörde die Übersichten zu den eingegangenen und angenommenen Geld- und Sachspenden der Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis gegeben.

Die Berichterstattung über die angenommenen Zuwendungen erfolgte zuvor im Haupt- und Wirtschaftsausschuss in den Sitzungen am 02.07.2015 und 10.03.2016.

 

Im Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht, welches der Stadt Zeitz mit Schreiben vom 28.07.2016 zuging, wird festgestellt, dass die im Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 31.08.2014, d. h. vom Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bis zum Inkrafttreten der geänderten Hauptsatzung der Stadt Zeitz, durch den Oberbürgermeister getroffenen Entscheidungen über die Annahme von 22 Einzelspenden rechtswidrig sind.

Darüber hinaus wurden in Einzelfällen Spenden und Zuwendungen durch den Oberbürgermeister angenommen, welche aufgrund ihrer Höhe nicht den Festlegungen der Hauptsatzung der Stadt Zeitz entsprechen.

 

Es erging die Aufforderung der Kommunalaufsicht, für diese Entscheidungen die Zustimmung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nachzuholen.

 


 


Anlagen:

  1. Genehmigung zur Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß                  § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.07.201431.12.2014
  2. Genehmigung über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2015 gemäß                § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.201531.12.2015 - Sponsoring -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachholg. Genehmigung Spenden 2014 (45 KB)    
Anlage 2 2 Nachträgliche Genehmigung Sponsoring 2015 (37 KB)